Pride
Sexualität und Job: LGBTIQ+-Rechte am Arbeitsplatz
Rund 300.000 Beschäftigte in Österreich bezeichnen sich als queer – also etwa lesbisch, schwul, trans- oder bisexuell, so der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) in einer Aussendung.
Allerdings geben sich im Job nur rund 60.000, also etwa ein Fünftel, offen zu erkennen.
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Die sexuelle Identität ist auch am Arbeitsplatz ein großes Thema – schon beim Bewerbungsgespräch gibt es für nicht-heterosexuelle Menschen die Frage, ob die Sexualität oder eine mögliche Partnerschaft zur Sprache kommen soll.
Fragen nach sexueller Orientierung sind tabu
"Die Rechtslage ist hier eindeutig: Fragen nach der sexuellen Orientierung dürfen nicht gestellt werden. Sie betreffen die Privatsphäre", stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko klar.
Werde man dennoch danach gefragt, gelte dasselbe wie etwa bei Fragen nach einem eventuellen Kinderwunsch: "Man muss sie nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten."
Outing am Arbeitsplatz
Keinen Platz im Job haben auch unfreiwillige Outings durch Vorgesetzte oder Kolleg:innen.
Das sei "ein Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der ohne Einverständnis der bzw. des Betroffenen in der Regel rechtswidrig ist. Geht ein unfreiwilliges Outing mit Belästigungen am Arbeitsplatz einher, sieht das Gleichbehandlungsgesetz Abhilfemaßnahmen und Schadenersatz vor", betont der Arbeitsrechtsexperte.
Arbeitgeber:innen müssen vor Diskriminierung schützen
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verpflichtet Arbeitgeber:innen, Diskriminierungen und Belästigungen im Betrieb zu unterbinden. Sie müssen also bei Vorfällen ein diskriminierungsfreies Umfeld ohne weitere Belästigungen schaffen.
Das gelte auch dann, unterstreicht Trinko, "wenn Vorgesetzte oder Kolleg:innen glauben, sich über die sexuelle Orientierung einer bzw. eines Beschäftigten lustig machen zu müssen".
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Konkret heißt das: Eine "angemessene Abhilfe" müsse weitere Belästigungen wirksam verhindern und könne von einer Verwarnung oder Versetzung bis hin zur Kündigung oder Entlassung reichen.
Rechtliche Schritte bei Diskriminierung
Wer glaubt, wegen seiner sexuellen Orientierung gekündigt worden zu sein, "kann die Kündigung oder Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten oder die Kündigung akzeptieren, aber Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei helfen der Betriebsrat oder die Gewerkschaft", so Trinko.
Video: Highlights bei der Pride
Zusammenfassung
- Am 1. Juni hat der "Pride Month" begonnen, ganz im Zeichen der Sichtbarkeit, Gleichberechtigung und Akzeptanz der LGBTIQ+-Community.
- Für queere Menschen besteht rund um den Arbeitsplatz aber weiterhin viel Unsicherheit. Alles Wichtige rund um Sexualität und Job.