Patient nach Fixierung in Psychiatrie tot - Ermittlungen
Zu dem Vorfall sei es am 23. Februar gekommen. Ermittelt werde vorerst gegen Unbekannt, hieß es. Es gelte vor allem zu klären, "welche Umstände dafür gesorgt haben, dass der Mann starb, und ob das mehrfache Fixieren dabei eine Rolle gespielt haben könnte", so Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr. Der "TT" zufolge hatten die Ärzte und Pfleger aufgrund mehrerer psychotischer Schübe des an Schizophrenie erkrankten Patienten beschlossen, diesen wiederholt mit Gurten an ein Bett zu fixieren und Beruhigungsmittel zu verabreichen. Während einer solchen Fixierung kam es schließlich zu dem Vorfall.
Die tirol kliniken wollten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren gegenüber der APA nicht zu den Hintergründen des Falls äußern. Die Betroffenheit der involvierten Teams sei jedoch "überaus groß", so Kliniksprecher Johannes Schwamberger. Man begrüße und unterstütze nicht zuletzt deshalb die "auf vielen Ebenen laufende Aufarbeitung voll und ganz".
Volksanwaltschaft erinnert an strenge Regeln
Unabhängig vom vorliegenden Fall erinnerte die Volksanwaltschaft in einer Reaktion am Montag daran, dass für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen mit Gurten und/oder Medikamenten strenge Regeln gelten würden. Diese seien ausschließlich dann zulässig, wenn sie der Abwehr einer gravierenden Gefahr, also der Abwehr einer ernstlichen und erheblichen Gefährdung des eigenen oder fremden Lebens oder der eigenen Gesundheit bzw. der ärztlichen Behandlung und Betreuung dienen. Keinesfalls dürfe etwa Personalmangel ein Grund sein, betonte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) in einer Aussendung.
Die Dauer von Fixierungen sei auf das Notwendigste zu reduzieren, jede einzelne müsse von einem Arzt genehmigt werden und nach Ende einer Akutsituation müsse die Maßnahme unverzüglich beendet werden. Fixierungen würden unter das Verbot der Folter bzw. unmenschlicher und erniedrigender Behandlung fallen, wenn sie unrechtmäßig durchgeführt werden, hieß es. Bei unangekündigten Kontrollen durch die Kommission der Volksanwaltschaft in Psychiatrien werde immer wieder festgestellt, dass die Durchführung von Fixierungen aufgrund der bestehenden räumlichen Situation in vielen Einrichtungen nicht den maßgeblichen menschenrechtlichen Standards entsprechen.
Zusammenfassung
- Ein 28-jähriger Patient starb am 23. Februar in der Innsbrucker Psychiatrie nach mehrfacher Fixierung an einer Lungenembolie und Kreislaufkollaps.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt, nachdem der Mann nach Reanimation mehrere Tage hirntot war und die Maschinen abgeschaltet wurden.
- Die Volksanwaltschaft betont, dass Fixierungen mit Gurten oder Medikamenten nur bei gravierender Gefahr zulässig sind und nicht aus Personalmangel erfolgen dürfen.