2. Runde im Prozess

"Orgasmus-Päpstin" wehrt sich gegen Berufsverbot

08. Mai 2025 · Lesedauer 3 min

Als selbsternannte "Orgasmus-Päpstin" gab sie auf Social Media Sex-Tipps, dann wurde eine Volksschullehrerin von der Bildungsdirektion Oberösterreich entlassen. Die 48-Jährige wehrte sich gegen den Rausschmiss, am Donnerstag ging der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Zuletzt wurde Mitte Februar dieses Jahres vor dem Arbeitsgericht über die Entlassung der "Orgasmus-Päpstin" verhandelt. Einen von der Bildungsdirektion Oberösterreich vorgelegten Vergleich nahm die Pädagogin nach monatelangem Überlegen nicht an.

Das Berufsverbot als Lehrerin in Oberösterreich wollte die 48-Jährige nicht hinnehmen - und ließ es auf einen Prozess ankommen. Am Donnerstag wird am Landesgericht Linz verhandelt.

Die Bildungsdirektion Oberösterreich hatte die Entlassung im Dezember 2023 damit begründet, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben" nicht mehr gegeben sei.

Video: Orgasmus-Päpstin kämpft um Lehrer-Job

Die Pädagogin klagte, Vertreter der Bildungsdirektion zeigten sich bei der vorbereitenden Tagsatzung im März 2024 noch gesprächsbereit. Man könne über das Datum und die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses zu reden. Es sei jedoch "völlig ausgeschlossen", dass die Pädagogin noch einmal in Oberösterreich als Lehrerin arbeiten werde.

Das will die "Orgasmus-Päpstin" aber tun. Nach fast einem Jahr Pause ging der Rechtsstreit mit einem neuen Verteidiger im Februar 2025 weiter - wieder ohne Ergebnis. Nun sollen neue Zeugen Klarheit bringen.

Video: Die "Orgasmus-Päpstin" packt aus!

Klägerin: "Ich habe nix verbrochen"

 Im PULS 24 Interview nach ihrem Rausschmiss konnte die "Orgasmus-Päpstin" die Aufregung über ihren Social-Media-Kanal nicht verstehen. "Ich habe nix verbrochen", klagt sie. Unter dem Profilnamen "Orgasmus-Päpstin" bloggte die ehemalige Lehrerin einer Mühlviertler Volksschule in den sozialen Netzwerken über Fitness, Gesundheit und ein erfülltes Sexualleben

"Ich verstehe bis heute nicht, was so schlimm ist an der Sache", sagt sie im PULS 24 Interview. Anfang Dezember sei der Schulleiter einer Volksschule im Mühlviertel auf sie zugegangen, da sich Eltern über die "anrüchigen" Inhalte im Internet echauffierten. Sie hätte ihre Videos löschen oder privat stellen sollen, doch das wollte sie nicht. "Ich finde, dass meine Inhalte sehr wertvoll sind, deshalb habe ich beschlossen, sie nicht zu löschen", erklärt sie. 

Die Entscheidung über die Kündigung der Lehrerin begründete oberösterreichische Bildungsdirektor Al­fred Klamp­fer wiederum damit, dass "eine Volksschullehrerin ein Vorbild für die Kinder ist". Öffentliche Bedienstete hätten sich außerdem so zu präsentieren, dass "sie in ihrem Beruf einigermaßen gut arbeiten können", sagt er im Gespräch mit PULS 24. 

Am Donnerstag soll sich zeigen, welche Seite Recht bekommt.

Zusammenfassung
  • Die 48-jährige Volksschullehrerin, bekannt als 'Orgasmus-Päpstin', wurde wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten entlassen und wehrt sich gegen das Berufsverbot in Oberösterreich.
  • Der Rechtsstreit ging am Donnerstag in eine neue Runde, nachdem die Pädagogin einen Vergleichsvorschlag der Bildungsdirektion ablehnte - neue Zeugen sollen Klarheit bringen.
  • Die Bildungsdirektion betont die Vorbildfunktion von Lehrern, während die Lehrerin ihre Inhalte auf Social Media als wertvoll und unproblematisch betrachtet.