Oberösterreich erlaubt Wolf-Abschuss ohne Vergrämung
Noch vor dem Auslaufen der bisherigen Verordnung am 30. Juni 2025 wurde nun eine Neufassung beschlossen. "Besonders bei auffälligen Einzeltieren - insbesondere Risikowölfen, die gezielt die Nähe von Menschen suchen - ist rasches Handeln entscheidend. Hier wurde basierend auf den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre bewusst nachgeschärft", so die Agrar-Landesrätin.
Zentrale Neuerung der neuen Verordnung ist die Abschussmöglichkeit ohne vorheriges zweifaches Vergrämen eines Risikowolfes. Bisher mussten auffällige Tiere zweimal verscheucht werden und durften erst dann innerhalb von vier Wochen in einem Zehn-Kilometer-Radius um die letzte Sichtstelle abgeschossen werden. Der Entnahmeradius wird flexibler von starren "zehn Kilometern" auf "bis zu zehn Kilometer" geändert, um ihn auch enger ziehen und besser auf das problematische Tier beschränken zu können. Zudem wird der Einsatz von Nachtzielhilfen - etwa in den Wintermonaten - ermöglicht.
Drei der vier oberösterreichischen Wolfsrudel leben im Mühlviertel, so Langer-Weninger. Mit der neuen Regelung "schaffen wir Sicherheit für die Menschen im ländlichen Raum und bleiben gleichzeitig im Einklang mit dem EU-Recht", sagte sie und appellierte an die Bevölkerung, jede Wolfsbegegnung oder Sichtung sowie jeden Rissverdacht an das Land Oberösterreich zu melden, damit man rasch und gezielt tätig werden könne.
Gezielte Bestandsregulierung rechtlich möglich
Auf europäischer Ebene habe sich mit der im Mai 2025 erfolgten Herabstufung des Schutzstatus sowie dem jüngsten EuGH-Urteil zu Estland (Juni 2025) der rechtliche Rahmen deutlich verändert. "Expertinnen und Experten gehen sogar davon aus, dass eine gezielte Bestandsregulierung nun rechtlich möglich ist", erklärte Langer-Weninger. Für Österreich sei die Senkung des Schutzstatus ein Erfolg, denn mit mehr als 23.000 Wölfen in Europa bei steigender Tendenz sei der Wolf bei uns längst nicht mehr vom Aussterben bedroht.
Seit 2023 zwei Abschüsse
Im ersten Jahr der Wolfsmanagementverordnung 2023 gab es 62 Wolfssichtungen in Oberösterreich, 15 Vergrämungsmeldungen und zwei tatsächliche Abschüsse bei 66 Wolfsriss-Verdachtsfällen mit Begutachtung vor Ort, besagt die nachgereichte Statistik aus dem Büro Langer-Weninger. 2024 wurde 133-mal eine Wolfssichtung, 14-mal eine Vergrämung gemeldet und bei zwei Abschussfreigaben wurde kein Tier entnommen. 63 Verdachtsfälle auf Wolfsriss wurden begutachtet. Heuer kam es bereits zu 48 Wolfssichtungen bis Anfang Juni, bei acht Vergrämungsmeldungen und drei Abschussfreigaben wurde bisher kein Treffer gemeldet. 22-mal wurde ein Wolfsriss-Verdacht begutachtet.
Zusammenfassung
- Oberösterreich hat eine neue Wolfsmanagementverordnung beschlossen, die den Abschuss von Risikowölfen ohne vorherige zweifache Vergrämung ermöglicht und den Entnahmeradius flexibler gestaltet.
- 2023 wurden 62 Wolfssichtungen, 15 Vergrämungsmeldungen und zwei Abschüsse bei 66 Wolfsriss-Verdachtsfällen registriert, während 2024 bis Anfang Juni bereits 133 Sichtungen und drei Abschussfreigaben ohne tatsächlichen Abschuss gemeldet wurden.
- Durch die Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene und ein aktuelles EuGH-Urteil wird eine gezielte Bestandsregulierung von Experten nun als rechtlich möglich eingeschätzt.