APA/EXPA/JOHANN GRODER

Nord- und Osttirol verlängern Testpflicht

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Seit Ende März galt für das Bundesland Tirol - exklusive Osttirol - sowie für den Bezirk Kufstein eine Ausreisetestpflicht bis14. April. Für Nordtirol wird die Ausreisetestpflicht verlängert, für Osttirol neu verhängt.

Die Ausreisetestpflicht für Nordtirol ist am Dienstag verlängert und um Osttirol erweitert worden. Sie soll vorerst bis inklusive 24. April gelten. Beim Verlassen des Bezirkes Kufstein sowie der Osttiroler Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten ist ab Mittwoch um 24.00 Uhr kein negativer Coronatest mehr nötig.

Weitere Virus-Mutanten aufgetreten

Grund für die Maßnahme sei die Verbreitung der britischen Virusvariante. In Osttirol sind derzeit 198 Personen mit der Variante infiziert. "Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage in Tirol und zuletzt vor allem auch in Osttirol durchaus ernst zu nehmen ist und entsprechende weitere Maßnahmen rasch gesetzt werden müssen", berichtete Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes.

Osttirol mit höchster Inzidenz Österreichs

In Osttirol verzeichne man mit rund 430 österreichweit die höchste Sieben-Tages-Inzidenz. Um ein "umfassendes Lagebild" erhalten zu können, benötigt man auch bei der Reise von Ost- nach Nordtirol entweder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test oder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Aufrecht bleibt die Testpflicht zudem für die Region der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach in Osttirol, hieß es. Dies gelte zumindest bis zum 21. April. Ebenfalls bestehen bleibt die Ausreisetestpflicht für die Gemeinde Fulpmes im Bezirk Innsbruck-Land (vorerst bis 18. April) sowie Weißenbach am Lech im Bezirk Reutte (vorerst bis 19. April).

Einen Test bei der Ausreise benötigten alle, die einen Wohnsitz in Tirol haben oder sich in den 24 Stunden zuvor durchgehend im Bundesland aufgehalten haben. Keinen Nachweis brauchen dagegen Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Schüler oder Durchreisende. Die Tests werden stichprobenartig kontrolliert. Aufgehoben wird die FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Bezirk Kufstein.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ausreisetestpflicht für Nordtirol ist am Dienstag verlängert und um Osttirol erweitert worden. Sie soll vorerst bis inklusive 24. April gelten.
  • Beim Verlassen des Bezirkes Kufstein sowie der Osttiroler Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten ist ab Mittwoch, 24 Uhr, kein negativer Coronatest mehr nötig.
  • In Osttirol verzeichne man mit rund 430 österreichweit die höchste Sieben-Tages-Inzidenz.
  • "Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf", berichtete Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes.

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