Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet beanstandet
Die Proben fanden sich in 50 Sendungen im Postverteilerzentrum Inzersdorf, die als Nahrungsergänzungsmittel über das Internet nach Österreich verkauft und geliefert wurden, berichtete das Bundesministerium für Finanzen in einer Aussendung am Freitag. Die Fachkräfte der AGES orteten bei der Kontrolle Verstöße gegen das EU-Lebensmittelrecht und die Novel-Food-Verordnung. Die 21 Produkte wurden jeweils als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel bewertet.
Die Nahrungsergänzungsmittel enthielten zudem teilweise Lithium und mussten bezüglich einer Einstufung als nicht zugelassenes Arzneimittel mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) abgeklärt werden. Insgesamt mussten 44 Prozent der untersuchten Proben beanstandet werden. Stellt das BAVG aufgrund der Warenkontrolle des Zolls fest, dass das betreffende Produkt dem Empfänger nicht zugestellt werden darf, wird dieses unter zollamtlicher Überwachung zurückgesendet.
Die "sehr hohe Beanstandungsquote von 44 Prozent" bei den untersuchten Internetbestellungen wegen illegalen oder gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen wie Lithium oder Quecksilber und Verstöße gegen die Novel Food-Verordnung zeige die "Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Thema des Internetkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln" und die "Notwendigkeit von strengen Kontrollen", betonte BAVG-Direktor Anton Reinl.
Die Vorständin des ZAÖ Heike Fetka-Blüthner unterstrich die Effizienz und Effektivität der gemeinsamen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen "zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger." In Österreich werden zur Gewährleistung der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln rund 450 Proben jährlich amtlich kontrolliert. Ungefähr ein Drittel der Proben wird hauptsächlich aufgrund von Kennzeichnungsmängeln wie inkorrekten Angaben oder nicht erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen, sogenannten "Health Claims", beanstandet. Allerdings gebe es auch immer wieder Abweichungen bei der Zusammensetzung oder Menge der Inhaltsstoffe, die als gesundheitsschädlich für Verbraucherinnen und Verbraucher eingestuft werden müssen: eine massive Überschreitung von Vitamin- oder Zinkgehalten, zu hohe Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) oder Kontaminationen mit krankmachenden Bakterien wie beispielsweise Salmonellen führen regelmäßig zur Marktrücknahme.
Zusammenfassung
- In einer Aktion des Zollamtes Österreich wurden 50 Internetbestellungen von Nahrungsergänzungsmitteln kontrolliert, von denen 21 Proben lebensmittelrechtlich beanstandet wurden.
- Die AGES fand Verstöße gegen das EU-Lebensmittelrecht und die Novel-Food-Verordnung, wobei 44 Prozent der untersuchten Proben beanstandet werden mussten.
- BAVG-Direktor Anton Reinl betonte die Gefahren illegaler Inhaltsstoffe und die Notwendigkeit strenger Kontrollen, während ZAÖ-Vorständin Heike Fetka-Blüthner die Effizienz der Maßnahmen lobte.