Nach tödlichem Deckeneinsturz Strafantrag fertig
Bei Bau- und Sanierungsarbeiten im Keller eines Hauses im Stadtzentrum stürzten am 3. September 2024 zwei Deckenelemente aus Beton ein und verschütteten die beiden Bauarbeiter, die dabei tödlich verletzt wurden. Aufgrund der Einsturzgefahr musste die Feuerwehr aus den Nachbarhäusern zum Unglücksort vordringen. Auch für die Ermittler war der Zugang lange Zeit erschwert.
Beide Arbeiter seien nicht für die Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet gewesen, hieß es. Außerdem hätte für die sie als Asylwerber ein Beschäftigungsverbot gegolten. Der angeklagte Bauherr sowie der Bauunternehmer hätten es auch versäumt, qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen und Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen. Das Strafmaß bei einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Zusammenfassung
- Nach dem tödlichen Deckeneinsturz am 3. September 2024 in Schärding hat die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis einen Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen den Bauherrn und den Bauunternehmer gestellt.
- Die beiden ums Leben gekommenen Arbeiter waren Asylwerber ohne Arbeitsberechtigung und nicht für gefährliche Tätigkeiten ausgebildet, zudem wurden laut Staatsanwaltschaft Sorgfaltspflichten wie qualifizierte Planung und Absicherung vernachlässigt.
- Das Strafmaß bei einer möglichen Verurteilung beträgt bis zu drei Jahre Haft.