Mordanklage gegen steirischen Winzer in St. Pölten
Der 57-Jährige soll der vermögenden und mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Witwe eine Überdosis Pentobarbital-Natrium verabreicht haben, um an ihren Besitz zu kommen, so der Vorwurf. Die 71-Jährige war am 7. März 2025 an der Einnahme des Schlafmittels, das in der Human- und Tiermedizin eingesetzt wird, gestorben. Nach dem Tod der Frau wurde Anzeige erstattet. Die Festnahme des Steirers erfolgte am 15. Juli.
Belastet wurde der 57-Jährige im Laufe des Ermittlungsverfahrens von der Tochter der Verstorbenen und von einem Pfleger. Dieser behauptet, die Witwe habe die Frage, ob sie sterben wolle, mehrfach verneint.
Die Vorwürfe wurden vom Beschuldigten und von dessen Verteidiger Michael Dohr stets bestritten. Der 57-Jährige habe für die nach einem Schlaganfall bettlägerige, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesene Frau die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet, betonte der Anwalt. Der Winzer habe zudem kein Motiv gehabt, der Niederösterreicherin nach dem Leben zu trachten. Sie habe den Steirer schon 2022 in einem Testament zum Alleinerben eingesetzt und ihm in weiterer Folge "alles überschrieben", hielt Dohr im Vorjahr fest.
Zusammenfassung
- Gegen einen 57-jährigen steirischen Winzer wurde von der Staatsanwaltschaft St. Pölten Mordanklage erhoben, weil er eine 71-jährige Witwe am 7. März 2025 mit einer Überdosis Pentobarbital-Natrium getötet haben soll.
- Die Ermittler vermuten, dass der Winzer unter dem Vorwand der Sterbehilfe gehandelt hat, um an das Vermögen der Frau zu gelangen, wobei die Anklage noch nicht rechtskräftig ist.
- Belastende Aussagen kamen von der Tochter der Verstorbenen und einem Pfleger, während der Beschuldigte und sein Anwalt die Vorwürfe bestreiten und auf eine bereits 2022 erfolgte Einsetzung als Alleinerbe verweisen.
