APA/APA/dpa/Guido Kirchner

Missbrauch von Münster - Mehr als sieben Jahre Haft für Mutter

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Im Missbrauchskomplex von Münster wurde eine Mutter zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie soll die Vergewaltigung ihres Sohnes nicht verhindert haben.

Nach Überzeugung der Richter am Landesgericht Münster wusste die Frau, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbrauchte. Sie habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert, hieß es in der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die 32-Jährige hatte vor den Plädoyers überraschend ein Teilgeständnis abgelegt.

Der Stiefvater, ein IT-Techniker, gilt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
 

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Missbrauchskomplex von Münster wurde eine Mutter zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie soll die Vergewaltigung ihres Sohnes nicht verhindert haben.
  • Nach Überzeugung der Richter am Landesgericht Münster wusste die Frau, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbrauchte.
  • Sie habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert, hieß es in der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die 32-Jährige hatte vor den Plädoyers überraschend ein Teilgeständnis abgelegt.
  • Der Stiefvater, ein IT-Techniker, gilt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht.
  • Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.