Mehr Gefährdungsabklärungen der Wiener MA 11 bei Kindern
In den Pandemie-Jahren habe es weniger Meldungen von vermuteter Gefährdung gegeben, in den Jahren danach seien diese wieder gestiegen. Die MA 11 gehe allen Meldungen nach, "das ist unser gesetzlicher Auftrag", sagte Pöschmann im Gespräch mit der APA. Eine Vernachlässigung liegt dann vor, wenn Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder über einen längeren Zeitraum nicht erkennen. Ist der Schutz des Kindes schon während der Gefährdungsabklärung nicht gewährleistet, kann das Kind vorübergehend in Krisenzentren oder bei Pflegeeltern untergebracht werden. 2024 war das bei 918 (Krisenzentren) bzw. 138 Kindern und Jugendlichen (Krisenpflegeeltern) der Fall.
Ziel sei es, dass die Gefährdung der Kinder beendet wird und sie bei ihren Eltern leben können. Man arbeite stark mit den Eltern zusammen und biete Unterstützung bei der Erziehung an. 2024 haben 3.154 Erziehungsberatungen begonnen, mit 31. Dezember waren insgesamt 4.552 Fälle offen. Die Zahlen blieben damit im Vergleich zum Jahr davor konstant. Wenn ambulante Maßnahmen nicht greifen und Kinder und Jugendliche weiterhin gefährdet sind, können sie in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht werden. 2024 wurden 615 Minderjährige neu in Einrichtungen (510) oder bei Pflegeeltern (102) aufgenommen, drei Kinder kamen bei Verwandten unter.
Viel diskutiert wird derzeit auch über geschlossene Einrichtungen für straffällige Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre. Die Arbeitsgruppe "Kinder- und Jugendkriminalität" - auch die MA 11 ist hier beteiligt - nannte am Montag erneut solche geschlossenen Einrichtungen als letztes Mittel der Wahl für delinquente Minderjährige. Laut Pöschmann gebe es in Wien "eine Handvoll Intensivtäter", die die bestehenden Maßnahmen nicht annehmen und immer wieder Straftaten begehen würden. Für geschlossene Einrichtungen brauche es aber eine bundesgesetzliche Änderung.
Unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren
Die MA 11 vertritt auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren, Ende 2024 waren das 420 Kinder und Jugendliche. Abgeschlossen wurden im Vorjahr 190 Vertretungen. In 138 Fällen wurden positive Entscheidungen im Asylverfahren erwirkt.
Zusammenfassung
- Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) hat im Jahr 2024 insgesamt 13.181 Fälle von vermuteter Kindesgefährdung abgeklärt, rund 600 mehr als im Vorjahr, wobei Vernachlässigung mit 54 Prozent der häufigste Gefährdungsgrund war.
- 918 Kinder mussten vorübergehend in Krisenzentren und 138 bei Krisenpflegeeltern untergebracht werden, während gleichzeitig 3.154 Erziehungsberatungen begannen und zum Jahresende 4.552 Fälle offen waren.
- Ende 2024 vertrat die MA 11 außerdem 420 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren, wobei in 138 von 190 abgeschlossenen Fällen ein positiver Bescheid erwirkt wurde.