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Medikamenten-Monitoring nicht verfassungswidrig

Heute, 13:11 · Lesedauer 2 min

Das ab 1. Jänner 2026 vorgesehene tägliche Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten ist nicht verfassungswidrig. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag mit. Fünf Arzneimittel-Großhändler hatten beantragt, die Rechtsvorschrift zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) aufzuheben. Diese würde gegen die Erwerbsfreiheit und den Datenschutz verstoßen, so die Kritik. Der VfGH sah das nicht so, der Antrag wurde abgewiesen.

Die Regelung hat als Vorgabe, dass die Großhändler unter anderem dem Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bedroht.

Der Verband der Arzneimittelvollgroßhändler PHAGO sah in einer Reaktion auf die VfGH-Entscheidung "hohe Belastungen" durch unverhältnismäßigen Aufwand und mangelnde Praxistauglichkeit. Darauf hätten die fünf PHAGO-Mitgliedsunternehmen Herba Chemosan-Apotheker AG, Kwizda Pharmahandel GmbH, Jacoby GM Pharma GmbH, Phoenix Arzneiwarengroßhandel GmbH und Richter Pharma AG wiederholt hingewiesen. PHAGO sieht zudem "das Risiko, dass die neue Regelung in ihrer jetzigen Form großflächige Datenströme erzeugt, ohne notwendigerweise zu einer zielgerichteteren Früherkennung von Versorgungsengpässen zu führen".

Der Verband respektiere die Entscheidung des Höchstgerichts. "Auch wenn wir die Entscheidung des VfGH bedauern und unsere Bedenken aufrechterhalten, werden wir alles tun, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die geforderten Strukturen konstruktiv umzusetzen", hielt PHAGO-Präsident Andreas Windischbauer fest. Mit 23 Distributions- und Lagerstandorten und jährlich 200 Millionen ausgelieferten Arzneimittelpackungen trage der Arzneimittel-Vollgroßhandel maßgeblich zur Stabilität des österreichischen Gesundheitssystems bei.

Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das ab 1. Jänner 2026 verpflichtende tägliche Monitoring der Medikamentenlagerbestände nicht gegen die Verfassung verstößt.
  • Großhändler müssen künftig dem Gesundheitsministerium und dem BASG täglich elektronisch Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen übermitteln, bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.
  • Der Verband PHAGO kritisiert die Regelung als aufwendig und wenig praxistauglich, will aber trotz weiterhin bestehender Bedenken die Versorgungssicherheit und Umsetzung der Vorgaben gewährleisten.