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15 Jahre Haft nach Mordversuch in Klagenfurt

20. Jan. 2026 · Lesedauer 4 min

Wegen versuchten Mordes ist am Dienstag ein 32-jähriger Kenianer am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte vergangenen Sommer an einem alkoholreichen Abend mit einem Messer auf einen Freund eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab, das Urteil war damit vorerst nicht rechtskräftig.

Richterin Claudia Bandion-Ortner, die Vorsitzende des Schwurgerichtshofs, begründete die Strafe damit, dass der vorbestrafte Mann während offener Probezeit wieder rückfällig geworden war. Und: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein derart nichtiger Anlass zu einem derartigen Gewaltexzess führt. Es bedarf einer empfindlichen Freiheitsstrafe, um den Angeklagten von einem weiteren Gewaltdelikt abzuhalten." Der Wahrspruch der Geschworenen war übrigens nicht einstimmig: Sie entschieden mit sechs zu zwei Stimmen, dass es sich bei der Tat um einen Mordversuch gehandelt hatte.

Am Abend des 3. August war es in der Wohnung des Kenianers in Klagenfurt zu der Bluttat gekommen. Gemeinsam mit einem Freund, einem damals 24-jährigen Syrer, habe der Angeklagte mehrere Bier und eine Flasche Whiskey getrunken, während sie gemeinsam Musik aufgenommen haben. Schließlich, so die Anklage, sei eine Freundin des 24-Jährigen in die Wohnung gekommen, wollte aber nach kurzer Zeit wieder gehen, weil der 32-Jährige bereits "betrunken und unruhig" gewesen sei.

Als sie wieder weg war, habe der 32-jährige - auch wegen Körperverletzung mit einem Messer vorbestrafte - Mann ein Messer ergriffen und auf den 24-Jährigen eingestochen. Ein Stich traf die Leber des Opfers, die komplett durchstochen wurde, was zu starkem Blutverlust führte. Der 24-Jährige schaffte es noch, sich auf die Straße zu schleppen und um Hilfe zu rufen, bevor er zusammenbrach - er überlebte nur wegen der schnellen medizinischen Versorgung. Der Verteidiger appellierte an die Geschworenen, sich alle Versionen des Tatherganges genau anzuhören: "Es gibt mehrere Seiten - es ist Ihre Aufgabe, das Objektivierbare herauszupicken und zu analysieren, was mein Mandant in seinem Inneren vorgehabt hat."

Der Angeklagte erklärte, er habe sich über den 24-Jährigen geärgert: Der habe ihn im Lauf des Abends einmal "vom Stuhl geräumt, ich bin am Boden gelegen", dann habe er Tabak in seiner Wohnung verstreut. "Das nächste, an das ich mich erinnern kann, war, wie wir uns gegenübergestanden sind und er gesagt hat: 'Du hast mich gestochen, Bruder!'" Eine genaue Erklärung für den Ablauf habe er nicht: "Es ist auf einmal passiert." Habe er ihn töten wollen? "Schmarrn", antwortete der Angeklagte, "ich hab ihn ja gern, ich würde ihn nicht verletzen wollen".

"Ich bring dich um"

Das Opfer schilderte den Abend etwas anders: Der 32-Jährige habe versucht, seine Freundin, die auf Besuch kam, zu begrapschen: "Er ist dann wütend geworden, als sie gegangen ist." Danach sei der Angeklagte in die Küche gegangen und habe etwas hinter seinem Rücken versteckt: "Erst habe ich gar nichts gespürt, dann habe ich gemerkt, es rinnt etwas runter. Ich habe gefragt, was er denn macht, er hat dann mehrmals gesagt: 'Ich bring dich um.' Dann hat er noch versucht, mich in den Hals zu stechen, ich habe ihn aber wegstoßen können." Die Freundin des Syrers gab vor Gericht ebenfalls an, dass der 32-Jährige betrunken und fahrig gewesen sei und dass er versucht habe, sie anzufassen: "Ich habe mich richtig unwohl gefühlt, ich hatte Angst. Dann bin ich gleich wieder gegangen."

Der psychiatrische Sachverständige, Walter Wagner, sagte, der Angeklagte habe zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Weil dieser an Alkohol gewöhnt sei, sei er aber zurechnungsfähig gewesen. Dass der Angeklagte recht detaillierte Erinnerungen an den Abend, aber nicht an den Stich, habe, sei denkbar, meinte Wagner: "Das kann mit der Alkoholisierung zusammenhängen oder auch damit, dass er wütend war." Widersprüchlich sei aber, dass er vor Gericht andere Aussagen machte als kurz nach der Tat vor der Polizei - vor den Beamten hatte er nämlich sehr wohl von einem Messerstich berichtet.

Zusammenfassung
  • Ein 32-jähriger Kenianer wurde am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes an einem 24-jährigen Syrer zu 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Die Tat ereignete sich am 3. August nach einem alkoholreichen Abend mit zwei Promille im Blut, wobei das Opfer durch einen Messerstich in die Leber lebensgefährlich verletzt wurde, aber dank schneller medizinischer Hilfe überlebte.
  • Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit sechs zu zwei Stimmen aus, das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig und sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichteten auf eine Erklärung.