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Kriterien für Wolfsabschüsse werden in NÖ vereinfacht

Heute, 11:44 · Lesedauer 3 min

Durch eine Novelle des Jagdgesetzes werden in Niederösterreich die Kriterien für Wolfsabschüsse vereinfacht. Davon betroffen sind Fälle von Annäherungen an Siedlungen oder von Rissen von sachgerecht geschützten Nutztieren. Vertreibung und Vergrämung sind künftig generell ohne Voraussetzungen erlaubt, betonte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) am Montag in St. Pölten. Die geplante Novelle bringt auch Änderungen betreffend Nachtzielhilfen und für den Drohneneinsatz.

In Sachen Wolf werde nun der vorhandene EU-rechtliche Spielraum genutzt. Die erfolgte Senkung des Schutzstatus sei eine langjährige Forderung gewesen, die auch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich in Brüssel besprochen worden sei, sagte Pernkopf vor Journalisten.

Für Vertreibung und Vergrämung von Wölfen gab es bisher im Bundesland genau geregelte Anwendungsfälle, die nun wegfallen. Für Abschüsse gilt künftig: "Eine einmalige Grenzübertretung, dann kann schon entnommen werden", so der Landesvize. Möglich wird die Tötung durch Jägerinnen und Jäger bereits bei erstmaliger Annäherung eines Wolfs an Siedlungen oder beim ersten Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren. Voraussetzung dafür ist, dass unmittelbar zuvor eine Vertreibung bzw. Vergrämung erfolglos geblieben ist. Formal im Jagdgesetz verankert wird der Wolf in Niederösterreich als jagdbares Wild bei ganzjähriger Schonzeit. Ausnahmen bestehen hier für "Problemwölfe".

Fortgeführt wird das Wolfs-Monitoring, das im Endausbau flächendeckend erfolgen soll, skizzierte Landesjägermeister Christoph Metzker. Ziel sei die Gewinnung genauer Daten, um auch eine wissenschaftliche Begleitung zu garantieren. Weiter geben wird es u.a. auch Entschädigungen bei Nutztierrissen und die Unterstützung für Schutzzäune. "Viele Bereiche sind aber trotz Maßnahmen nicht schützbar", hob Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ, hervor. In Niederösterreich sind aktuell laut Schätzung 30 bis 50 Wölfe unterwegs. In zwei Fällen gab es auf Grundlage der bestehenden Regelungen zuletzt Abschüsse, im September und Oktober jeweils im Bezirk Zwettl.

Ermöglicht wird durch die Novelle des Jagdgesetzes zudem, Drohnen für die Rettung von Jungwild zu forcieren oder auch zur Wildstands- und Wildschadenserhebung einzusetzen. Dabei werden Wiesen und Felder mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten mittels Drohnen überflogen, etwa um junge Rehkitze vor dem Tod zu retten oder Tierbestände zu beobachten. Abgeleitet werden können so aber auch Erkenntnisse für Hege und Pflege.

Erweiterung für erlaubte Nachtzielhilfen

Eine Erweiterung gibt es außerdem bei den erlaubten Nachtzielhilfen. Diese hätten sich zur Seuchenprävention beim Schwarzwild seit Jahren bewährt und würden daher jetzt auch bei Fuchs, Steinmarder und anderen Haarraubwildarten eingesetzt, wurde betont. Gestärkt werde dadurch der Schutz von bodenbrütenden Vögeln, Feldhasen und anderen Tieren. Eine Eindämmung erhofft man sich bei Krankheiten wie der Räude oder beim Fuchsbandwurm. Ins Gesetz aufgenommen wird auch der Goldschakal, mit Schonzeit von April bis Juni.

Im Landtag beschlossen werden soll die Novelle am 20. November. In Kraft treten werden die neuen Regelungen, die von Jägerschaft und Landwirtschaftskammer gleichermaßen begrüßt wurden, im Jänner nächsten Jahres.

Kritik an der vorgesehenen Änderung der Regeln für Wolfsabschüsse kam am Montag umgehend vom WWF. "Diese Pläne widersprechen eindeutig den europäischen Rechtsvorgaben", sagte Christian Pichler, Experte der Naturschutzorganisation. Bemängelt wurde, dass für Abschüsse keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Dies entbehre "jeder fachlichen und rechtlichen Grundlage" und öffne "willkürlichen Tötungen Tür und Tor".

Zusammenfassung
  • Künftig sind Vertreibung und Vergrämung von Wölfen ohne Voraussetzungen erlaubt, während das Wolfs-Monitoring ausgebaut und Entschädigungen sowie Unterstützung für Schutzzäune weitergeführt werden.
  • Die Novelle, die auch Drohneneinsätze und erweiterte Nachtzielhilfen vorsieht, soll am 20. November beschlossen werden und im Jänner in Kraft treten, stößt jedoch auf Kritik vom WWF wegen möglicher Verstöße gegen EU-Recht.