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Haft für Mutter nach Tod von Baby in Waschmaschine

Heute, 13:21 · Lesedauer 2 min

Eine 35-Jährige hatte im März in Deutschland ihr Neugeborenes in eine Waschmaschine gesteckt, das Kind starb dadurch. Das Landgericht Hechingen in Baden-Württemberg hat die Frau nun wegen Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zweifelsfrei stehe fest, dass die Frau nach der Niederkunft alles tat, um die Geburt zu verheimlichen. "Es sollte niemand mitbekommen, dass das Kind da ist", so der Vorsitzende Richter. Das Motiv aber sei nicht wirklich bekannt.

Das Baby habe sie unbemerkt in einer mit ihrem Lebensgefährten bewohnten Wohnung in Albstadt zur Welt gebracht. Die Frau soll das Neugeborene mit schmutzigen Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen haben.

Am selben Abend wurde die Frau laut dem Urteil wegen starker Blutungen in eine Klinik gebracht. Auf Nachfrage habe sie mehrmals geantwortet, nicht schwanger zu sein.

Während sie in der Klinik war, schaltete ihr Partner die Waschmaschine ein. Er hatte laut Gericht keine Kenntnis davon gehabt, dass sich das Neugeborene darin befand. Durch den Waschvorgang erlitt das Baby ein schweres Schädeltrauma.

"Sie wollten einfach, dass die Geburt unentdeckt bleibt", sagte der Richter. Dadurch habe sie in Kauf genommen, dass das Kind stirbt. Gleichwohl gehöre sie zu den Frauen, die die Schwangerschaft verdrängt hätten. Sie hätte wissen müssen, dass sie schwanger ist, verdrängte dies aber total. "Ich wusste nicht, dass ich schwanger bin", sagte die Angeklagte bis zuletzt. Als das Kind kam, habe sie einen Schock erlitten und gedacht, es sei tot.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis als Strafe für die Angeklagte gefordert. Die Verteidigung dagegen plädierte auf drei Jahre Haft. Die Frau sei in einem Schockzustand gewesen, weil sie nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst habe und von den Wehen überrascht worden sei.

Zusammenfassung
  • Eine 35-jährige Frau wurde in Deutschland zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem sie im März ihr Neugeborenes in eine Waschmaschine gelegt hatte, wodurch das Kind starb.
  • Das Landgericht Hechingen sah es als erwiesen an, dass die Frau die Geburt verheimlichen wollte und das Baby mit schmutziger Kleidung in der Waschmaschine versteckte, während der ahnungslose Lebensgefährte die Maschine einschaltete.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf drei Jahre; die Frau behauptete bis zuletzt, nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst zu haben.