Härtere Strafen gegen Tierquälerei in Italien
Die Geldstrafen für Aussetzen und Haltung unter Bedingungen, die mit der Natur des Tieres unvereinbar sind, reichen von mindestens 1.000 bis zu 5.000 Euro und bei erschwerenden Umständen (beispielsweise kurze Ketten, enge Zwinger) bis zu 10.000 Euro.
Die Geldstrafen für Organisatoren von Veranstaltungen, bei denen Tieren Gewalt angetan wird, werden von 15.000 auf 30.000 Euro erhöht. Im Falle von Tierkämpfen werden die Strafen für die Organisatoren von zwei auf vier Jahre Haft steigen, wobei die Strafen für die Teilnehmer bis zu 30.000 Euro betragen können. Wer ein Tier tötet, riskiert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis vier Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 60.000 Euro.
Sondergesetze regeln nach wie vor Bereiche wie Aufzucht, Transport, Schlachtung, Zirkusse, Zoos, Jagd und historisch-kulturelle Veranstaltungen. Das betreffe rund 80 Prozent der Tiere, so die Senatorin der Südtiroler Volkspartei (SVP), Julia Unterberger, die das Gesetz als unzulänglich kritisierte.
Praktiken wie das Schreddern und Entschnabeln von Küken, das Enthornen von hörnertragenden Tieren, Kastrieren von Ferkeln und das Kürzen der Krallen bei Puten oder andere Verstümmelungen bleiben somit weiterhin ohne Betäubung erlaubt, bemängelte die Senatorin. Auch gegen genetische Manipulationen, die sowohl als Verbesserung der Produktionsmerkmale bei Nutztieren als auch auf ästhetische Merkmale bei Haustieren abzielen, enthält das Gesetz keine Regelungen.
Zusammenfassung
- Das italienische Parlament hat härtere Strafen gegen Tierquälerei beschlossen, darunter bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe, die bei besonders grausamen Fällen auf vier Jahre Haft und 60.000 Euro steigt.
- Für das Aussetzen oder die nicht artgerechte Haltung von Tieren werden Geldstrafen von 1.000 bis 5.000 Euro, bei erschwerenden Umständen bis zu 10.000 Euro, verhängt.
- Das Gesetz wird von Tierschützern kritisiert, da Praktiken wie das Schreddern von Küken oder das Enthornen weiterhin ohne Betäubung erlaubt bleiben und keine Regelungen zu genetischer Manipulation enthalten sind.