APA/ERWIN SCHERIAU

Gynäkologe soll Patientin unter Hypnose begrabscht haben - Freispruch

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Am Mittwoch sprach ein Richter in Wien einen Gynäkologen nicht rechtskräftig frei. Eine Patientin hatte ihm vorgeworfen, sie einer Entspannungshypnose unterzogen und sie im Schambereich über einen längeren Zeitraum betastet zu haben.

Die Frau hatte den Vorfall direkt nachdem sie am 1. März aus der Facharztpraxis gekommen war angezeigt. Der Angeklagte wurde vom inkriminierten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen.

Eine Sachverständige stellte seine DNA-Spuren im Bereich der Scheide der Frau sicher, wie sie vor Gericht bestätigte. Dem Richter reichten am Ende die Beweise für eine Verurteilung nicht. "Mir ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen", führte er zum Freispruch aus. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau hätten einen "sehr glaubwürdigen Eindruck" gemacht.

Ehefrau im Nebenzimmer sprach für Arzt

Es bestünden Zweifel, dass eine "Übertragung der DNA stattgefunden" habe. Möglicherweise habe die Frau in Trance "das Gefühl" eines übergriffigen Verhaltens seitens des Arztes gehabt. Dass sich zum angeblichen Tatzeitpunkt die Ehefrau des Arztes im Nebenraum befand, legte der Richter ebenfalls seiner Entscheidung zugrunde: "Das Risiko, dass sie was hört, ist extrem hoch."

Die Öffentlichkeit war von Teilen des Prozesses ausgeschlossen. Nach dem Vortrag der Anklage und der Gegenäußerung des Verteidigers mussten Zuschauer den Gerichtssaal verlassen und waren erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

"Hab' sie nicht penetriert"

Die Anklage hatte dem Gynäkologen angelastet, der Frau zum Stressabbau eine Hypnose angeboten und sich dabei an ihr vergangen zu haben. Sie bekam das aber mit und ging danach schnurstracks auf eine Polizeiinspektion. "Ich hab' sie nicht penetriert oder sonst was gemacht", versicherte der Arzt in seinem Schlusswort, bei dem die Öffentlichkeit wieder dabei sein durfte. Er habe ihr "angeraten, die Hypnose zu machen. Ich hab' einen medizinischen Grund gesehen". Sie bilde sich sein angebliches Fehlverhalten offenbar ein. "Wir unterstellen ihr keine Falschaussage, sondern glauben, dass sie in dieser Trance etwas umgedeutet haben muss", sagte der Verteidiger.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch sprach ein Richter in Wien einen Gynäkologen nicht rechtskräftig frei.
  • Eine Patientin hatte ihm vorgeworfen, sie einer Entspannungshypnose unterzogen und sie im Schambereich über einen längeren Zeitraum betastet zu haben.
  • Eine Sachverständige stellte seine DNA-Spuren im Bereich der Scheide der Frau sicher, wie sie vor Gericht bestätigte.
  • "Mir ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen", führte er zum Freispruch aus. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau hätten einen "sehr glaubwürdigen Eindruck" gemacht.
  • Möglicherweise habe die Frau in Trance "das Gefühl" eines übergriffigen Verhaltens seitens des Arztes gehabt.

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