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Graz will Parkgebühren nach Länge der Kfz gestalten

Graz übt sich wieder in seiner Vorreiterrolle bei Mobilität und plant eine Änderung der Parkgebühren - in Rechnung gestellt werden könnte die Länge der Fahrzeuge. Die Regelung sollte für die sogenannte Ausnahmegenehmigung, das Parkpickerl, gelten, sprich für Anrainer. Die Gebühren für Kurzparkzonen werden im Rahmen der Inflation angehoben. Mit einer Umsetzung soll 2023 zu rechnen sein, hieß es aus dem Büro der Verkehrsstadträtin Judith Schwentner (Grüne).

Das Büro von Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin Judith Schwentner bestätigte einen entsprechenden ORF-Bericht. Die Kosten für Anrainer mit Parkpickerl sollen angehoben werden, je nach Länge des Fahrzeugs. Derzeit kostet die Berechtigung zum Parken im öffentlichen Grazer Raum neun bzw. zehn Euro monatlich. Künftig könnte es eine Einteilung in kleine, mittlere und große Autos geben. Der Standardtarif würde sich auf eine mittlere Autogröße beziehen, für kleinere bzw. größere Fahrzeuge gebe es dann Ab- bzw. Aufschläge.

Man werde auch Mechanismen schaffen, dass Familien mit Kindern und deshalb einem größeren Fahrzeug finanziell nicht benachteiligt werden. Behinderten-gerechte Fahrzeuge würden durch die Novellierung gar nicht betroffen sein, da ja ein eigener Parkausweis für Menschen mit Behinderungen nach der StVO besteht und diese Personen ohnehin keine Gebühren zu entrichten haben. Für UnternehmerInnen soll es einen einheitlichen Tarif geben, da Firmen nicht in gleicher Form wie Privatpersonen frei ihre Kfz-Größe wählen können. Dieser solle im Standardtarifbereich sein. Details müssten noch diskutiert werden, etwa mit den Fachabteilungen bzw. der Parkraumbewirtschaftung. Im Laufe des Jahres sollte das Vorhaben dann dem Gemeinderat vorgelegt werden können.

Laut Schwentner ist "Parkraumbewirtschaftung eine wichtige Einnahmequelle für Städte, aber vor allem auch ein Instrument zur Steuerung von Verkehrsflüssen, Schaffung von Sicherheit für Fußgängerinnen und natürlich für eine gerechtere Verteilung von öffentlichem Raum". Es gehe auch um die Umverteilung des öffentlichen Raums, auch angesichts eines gestiegenen Motorisierungsgrads. Die Auslastungsquote der Parkplätze in der gesamtstädtischen blauen Zone beträgt 64 Prozent (Kurzparken und Ausnahmegenehmigungen) und in der grünen Zone 48 Prozent. Die Auslastung hat sich in den vergangenen Jahren auch nicht wesentlich geändert, sie ist sogar etwas gesunken.

Allein die Errichtung und Instandhaltung von Parkplätzen verursache höhere Kosten, so Schwentner, als sie durch Einnahmen von ein Euro pro Quadratmeter im Monat jemals hereingespielt werden können. Soviel kostet ein Platz für UnternehmerInnen und BewohnerInnen ("Ausnahmegenehmigung", gekennzeichnet durch ein entsprechendes Pickerl hinter der Windschutzscheibe, Anm.) in der Blauen Zone in Graz derzeit.

ribbon Zusammenfassung
  • Graz übt sich wieder in seiner Vorreiterrolle bei Mobilität und plant eine Änderung der Parkgebühren - in Rechnung gestellt werden könnte die Länge der Fahrzeuge.
  • Die Regelung sollte für die sogenannte Ausnahmegenehmigung, das Parkpickerl, gelten, sprich für Anrainer.
  • Die Gebühren für Kurzparkzonen werden im Rahmen der Inflation angehoben.
  • Derzeit kostet die Berechtigung zum Parken im öffentlichen Grazer Raum neun bzw. zehn Euro monatlich.