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Gerichtliches Nachspiel von Klimaaktivisten-Strafe

18. Juni 2025 · Lesedauer 4 min

Ein Strafverfahren für Demonstranten, die sich 2023 in Klagenfurt bei einem Klimaprotest auf die Straße geklebt hatten, hat am Mittwoch ein Nachspiel am Landesgericht Klagenfurt gehabt. Allerdings für einen Vertragsbediensteten des Magistrats, der die Strafe verhängt hatte. Weil er eine Reduzierung der Strafhöhe mit der Forderung nach einem Rechtsmittelverzicht verknüpft hatte, wurde er wegen versuchten Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt.

Richterin Claudia Bandion-Ortner, die dem Schöffensenat vorsaß, sagte zur Begründung, auch in einem Verwaltungsstrafverfahren gebe es "keine Prozessvereinbarung", wie der 63-Jährige sie praktiziert hätte. Der erfahrene Mitarbeiter habe "natürlich gewusst", dass das im Gesetz nicht vorgesehen sei. Und "natürlich" habe er von dem Vorgehen einen Vorteil gehabt: "Man tut sich leichter, ein rechtskräftiges Erkenntnis auszufertigen, als eines, das bekämpft werden kann. Sie wollten das Verfahren schnell loswerden, aber das geht halt nicht." Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil war damit nicht rechtskräftig.

Es gehe in diesem Prozess nicht darum, welche Sympathien man für die Aktionen der "Letzten Generation" mitbringe, hielt Staatsanwältin Doris Wieser zu Beginn des Prozesses fest: "Sondern darum, dass jeder ein faires Verfahren verdient. Sowohl der heute Angeklagte, als auch Demonstranten." Den Ursprung hatte die Causa in einer Aktion, als sich zwei junge Frauen und ein junger Mann auf einer Straße festklebten. Der Vertragsbedienstete verhängte daraufhin jeweils 500 Euro Geldstrafe plus zehn Prozent Gebühren gegen die Demonstranten.

Dagegen erhoben alle drei Einspruch, weshalb sie Termine mit dem Angeklagten bekamen. Dabei sei es dazu gekommen, was ihm am Mittwoch als versuchter Amtsmissbrauch zur Last gelegt wird: Er habe ihnen angeboten, die Strafe auf 200 Euro zu reduzieren - dafür müssten sie aber einen Rechtsmittelverzicht unterschreiben. Sie hätten damit also keine Möglichkeit mehr gehabt, die Strafe zu beeinspruchen.

Nachdem die Frauen das Angebot zur Reduzierung abgelehnt hätten, sei der Angeklagte zornig geworden: "Ihr seid an Dummheit nicht zu überbieten", habe er gesagt. Und weiter: "Ich werde alles daran setzen, dass ihr nicht damit durchkommt." Im Fall des männlichen Demonstranten kam es in weiterer Folge zu einer Verhandlung am Landesverwaltungsgericht, in dem über die Strafe entschieden wurde - mit dem Ergebnis, dass die Aktion vom Versammlungsrecht gedeckt gewesen und damit die Strafe hinfällig war.

Angeklagter bestritt Zeugenaussagen

"Der Angeklagte wollte bezwecken, dass sie eine Strafe bekommen, aber nicht mehr bekämpfen können. Sie hätten eine Strafe bekommen für etwas, was nicht strafbar ist", sagte die Staatsanwältin. Dass es auch nicht möglich sei, einen Rechtsmittelverzicht abzugeben, bevor eine Strafe verhängt wird, erklärte auch Bandion-Ortner: "Das wäre eine Prozessabsprache und das gibt es in Österreich nicht."

Dem Vertragsbediensteten wurde auch zur Last gelegt, dass er von den Terminen keine Niederschrift angefertigt hatte. Das bestätigte er auch, begründete das aber mit hoher Arbeitslast. Ansonsten stellte der Mann die Angaben der Demonstranten stark in Abrede: "Ich bin weder aufbrausend geworden, noch habe ich gesagt, dass sie eh keine Chance hätten, weil ich die Leute am Verwaltungsgericht kennen würde." Er habe ausschließlich bei den beiden Frauen eine Strafreduzierung angeboten, weil er die 1998 und 1999 geborenen Frauen für Jugendliche gehalten hätte.

"Gängige Vorgehensweise"

Das Vorgehen seines Mandanten sei auf gar keinen Fall ein versuchter Amtsmissbrauch gewesen, erklärte Verteidiger Philipp Tschernitz: "Erst gibt es eine Strafverfügung, dann einen Einspruch mit dem Begehren, eine niedrigere Strafe zu bekommen, dann eine Verhandlung, wo die niedrigere Strafe angeboten wird. Und wenn man die möchte, dann unterschreibt man. Das ist bei der Polizei und Verwaltungsbehörden eine gängige Vorgehensweise." Allerdings: Nach der Anzeige gegen den 63-Jährigen erging in Klagenfurt eine Dienstanweisung, dass diese Vorgehensweise so nicht mehr durchzuführen ist.

Die Demonstranten zeichneten in ihren Einvernahmen das Bild einer angespannten Atmosphäre im Gespräch mit dem Angeklagten - allerdings erst nachdem sie erklärt hätten, dass sie sein Angebot nicht annehmen würden.

Zusammenfassung
  • Ein Vertragsbediensteter des Magistrats Klagenfurt wurde am Landesgericht zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er 2023 Klimademonstranten eine Strafreduzierung auf 200 Euro nur gegen Rechtsmittelverzicht angeboten hatte.
  • Die ursprüngliche Strafe betrug 500 Euro plus zehn Prozent Gebühren pro Person, doch die Demonstranten lehnten das Angebot ab und einer von ihnen wurde später vom Landesverwaltungsgericht freigesprochen, da die Aktion vom Versammlungsrecht gedeckt war.
  • Nach dem Vorfall wurde in Klagenfurt eine Dienstanweisung erlassen, die solche Absprachen untersagt, das Urteil ist nicht rechtskräftig und der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe teilweise.