AFP

Gericht: Genozid-Leugnung auch in Srpska verboten

Die Leugnung des Völkermordes ist auch in der kleineren bosnischen Entität, der Republika Srpska, nicht mehr erlaubt.

Das Verfassungsgericht Bosnien-Herzegowinas hat am Freitag jenes Gesetz für verfassungswidrig erklärt, mit welchem das bosnisch-serbische Parlament vor einem Jahr beschlossen hatte, eine Ergänzung des Strafgesetzes in der Republika Srpska nicht umzusetzen.

Anstoß durch Bosnien-Beauftragen

Mit dieser Ergänzung war die Leugnung des Völkermordes untersagt und strafbar gemacht worden. Die Gesetzesergänzung war Ende Juli 2021 von dem damaligen internationalen Bosnien-Beauftragten, dem österreichischen Diplomaten Valentin Inzko, erlassen worden. Der Hohe Beauftragte berief sich dabei auf seine breiten Vollmachten, die "Bonn Powers", die ihm auch die Erlassung von Gesetzen ermöglichen.

8.000 tote Männer und Buben 

Die Leugnung des Genozids bezieht sich vor allem auf den Völkermord von Srebrenica. In der ehemaligen Muslim-Enklave in Ostbosnien ermordeten bosnisch-serbische Truppen im Juli 1995 rund 8.000 Männer und Buben. Die Republika Srpska und auch Serbien lehnen es ab, das Massaker als Völkermord zu bezeichnen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Leugnung des Völkermordes ist auch in der kleineren bosnischen Entität, der Republika Srpska, nicht mehr erlaubt.
  • Das Verfassungsgericht Bosnien-Herzegowinas hat am Freitag jenes Gesetz für verfassungswidrig erklärt, mit welchem das bosnisch-serbische Parlament vor einem Jahr beschlossen hatte, eine Ergänzung des Strafgesetzes in der Republika Srpska nicht umzusetzen