
Gericht gab Meghan in Klage gegen "Mail on Sunday" Recht
"Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden", hieß es in der Entscheidung des Gerichts am Donnerstag. Die Zeitung habe dies verhindert.
Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden. Zwar sah der Richter eine Rechtsverletzung als gegeben an, geklärt werden müsse aber noch, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefs war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden.