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Geheime Tonaufnahme Thema vor Gericht im Bushido-Prozess

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Im Prozess um eine mögliche Erpressung, Nötigung und Körperverletzung des Rappers Bushido durch einen Clanchef befasst sich das Gericht nun mit einer bisher geheimen vermutlichen Tonaufnahme von dem Treffen der Männer. Die Aufnahme lag dem Gericht bei einem Verhandlungstermin am Mittwoch vor und sollte vervielfältigt werden, um sie den Beteiligten zugänglich zu machen. An der Verhandlung nahm auch Bushido teil, der in der Sache Zeuge und Nebenkläger ist.

Laut einem Bericht des Magazins "Stern" zeigt die Aufnahme, dass es bei dem Treffen am 18. Jänner 2018 keinen Streit, keine Drohungen und keine Gewaltausbrüche gab. Sollte das zutreffen, würde sich der gesamte seit Sommer 2020 laufende Prozess völlig anders darstellen.

Nach Darstellung von Bushido sollen der Clanchef Arafat A.-Ch. und seine Brüder ihn eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Die Anklage wegen Freiheitsberaubung, versuchter Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung basiert vor allem auf diesen Aussagen Buhidos, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seiner Frau Anna-Maria Ferchichi.

Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von Gesprächen nicht erlaubt und strafbar. In Prozessen unterliegen solche Aufzeichnungen aber nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es damit umgeht.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess um eine mögliche Erpressung, Nötigung und Körperverletzung des Rappers Bushido durch einen Clanchef befasst sich das Gericht nun mit einer bisher geheimen vermutlichen Tonaufnahme von dem Treffen der Männer.
  • Die Aufnahme lag dem Gericht bei einem Verhandlungstermin am Mittwoch vor und sollte vervielfältigt werden, um sie den Beteiligten zugänglich zu machen.
  • Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es damit umgeht.

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