puls24 Logo

Freisprüche in Wiener Testament-Fälscher-Prozess

0

Mit vier Freisprüchen ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein seit vergangenem Dezember gelaufener Prozess um eine vermutete Testament-Fälschung zu Ende gegangen. Ein Schöffensenat kam zum Schluss, dass die Demenz und mangelnde Testierfähigkeit einer Ende 2019 im Alter von 95 Jahren verstorbenen Seniorin nicht erkennbar waren. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Angeklagt waren der ehemalige Gärtner der wohlhabenden Frau, die mehrere Immobilien ihr eigen nannte, ein Bekannter des Mannes, der als Testamentszeuge fungierte, ein Rechtsanwalt und ein Notar. Der Gärtner hatte sich seit Jahrzehnten um die betagte Dame gekümmert. Ihm warf die Anklagebehörde vor, sich nach deren Ableben fast 150.000 Euro unter den Nagel gerissen zu haben, nachdem er ihr zu deren Lebzeiten unter Ausnützung ihres schlechten Gesundheitszustands mithilfe der Mitangeklagten ein ihn begünstigendes Testament untergejubelt habe. Der 60-Jährige und die Mitangeklagten bestritten das. Alles sei mit rechten Dingen zugegangen, versicherten sie.

Am heutigen Verhandlungstag sagten vier Zeuginnen und Zeugen aus, die übereinstimmend versicherten, die 95-Jährige sei zuletzt zwar bettlägrig, aber durchaus in der Lage gewesen, Gesprächen zu folgen. Man habe sich mit ihr unterhalten können, sie habe geistig folgen können. Auf diesen Angaben begründete das Erstgericht zum einen die Freisprüche. Zum anderen nahm der Senat an, dass die Erblasserin dem Gärtner aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit für die Frau durchaus Erbansprüche zugestanden haben könnte.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Wiener Landesgericht endete ein Prozess um Testament-Fälschung mit vier Freisprüchen; die Demenz der verstorbenen 95-Jährigen war nicht nachweisbar.
  • Der ehemalige Gärtner und drei weitere Angeklagte wurden beschuldigt, ein gefälschtes Testament zu Gunsten des Gärtners erstellt zu haben; es ging um fast 150.000 Euro.
  • Vier Zeugen bestätigten die geistige Klarheit der Erblasserin, was zu den Freisprüchen beitrug; die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht geäußert.