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Freispruch für Mutter nach Kindesmisshandlungsvorwürfe

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Eine fünffache Mutter ist am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung im Sommer 2016 bis Juni 2018 gegen drei ihrer damals noch unmündigen Kinder freigesprochen worden. Die Salzburgerin beteuerte ihre Unschuld. Laut Anklage soll die bisher unbescholtene Frau ihre Kinder durch wöchentliche Schläge, Drücken mit dem Kopf gegen die Wand, Würgen und Tritte regelmäßig misshandelt haben. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Der Freispruch der 37-Jährigen basiere auf dem aussagepsychologischen Gutachten, erklärte die vorsitzende Richterin. Demnach kam die gerichtlich beeidete Sachverständige zu der Auffassung, dass die Angaben der Kinder nicht ausreichend erlebnisorientiert gewesen sind. Das Gutachten sei schlüssig, "es ist eindeutig mit Freispruch vorzugehen", sagte die Richterin.

Die Verfahrenshelferin der Angeklagten hatte im Prozess erklärt, dass die Einvernahme der Kinder unter massiver Beeinflussung der Großmutter mütterlicherseits gestanden seien. "Sie wollte die Kinder bei sich behalten." Die Großmutter habe sich dagegen gewehrt, dass ihre Tochter auswandern habe wollen. Die Vorwürfe gegen die Mutter bezeichnete die Verfahrenshelferin als "haltlos".

Ins selbe Horn stieß der Amtsverteidiger des Lebensgefährten der Beschuldigten. Dem Man wurde angelastet, er habe ein Kind der Frau mit einem Ledergürtel geschlagen. Aus dem Gutachten, das der Verteidiger beantragt hatte, ergebe sich, dass der Wahrheitsgehalt der Aussagen der Kinder nicht entsprechend vorhanden sei. "Eine Erlebnisorientiertheit liegt nicht vor. Es hat Widersprüche gegeben", betonte der Verteidiger.

Der Lebensgefährte, der ebenfalls seine Unschuld beteuerte, wurde vom Vorwurf der versuchten, schweren Körperverletzung freigesprochen. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, sind die beiden Freisprüche nicht rechtskräftig. Die im Gerichtssaal anwesende Großmutter hatte nach dem Urteilsspruch lautstark bekundet, dass sie damit nicht einverstanden ist.

Der Mutter der Kinder wurde zudem ein Betrugsdelikt vorgeworfen. In dieser Causa unterbreitete ihr die Richterin ein Diversionsangebot. Wenn die Frau binnen 14 Tagen eine 800 Euro hohe Geldbuße inklusive Pauschalkosten zahlt, wird dieses Strafverfahren eingestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine fünffache Mutter ist am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung im Sommer 2016 bis Juni 2018 gegen drei ihrer damals noch unmündigen Kinder freigesprochen worden.
  • Laut Anklage soll die bisher unbescholtene Frau ihre Kinder durch wöchentliche Schläge, Drücken mit dem Kopf gegen die Wand, Würgen und Tritte regelmäßig misshandelt haben.

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