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Freispruch bei Prozess um Tod eines steirischen Arbeiters

Heute, 10:42 · Lesedauer 2 min

Ein tödlicher Arbeitsunfall in einem Bioenergiebetrieb in der Oststeiermark ist am Montag in Graz im Mittelpunkt einer Verhandlung gestanden. Heuer im März geriet ein Mann in die Förderschnecke und starb. Angeklagt war der Betriebsobmann, weil der Notschalter nicht frei zugänglich war. Da aber alle Betriebsauflagen erfüllt waren, wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Unfall geschah beim Anliefern von Hackschnitzel. Der Enkel des Obmanns der Energiegenossenschaft schüttete das Material mit seinem Radlader auf das Förderband. Warum ein Arbeiter auf das Band stieg, ohne vorher die Anlage auszuschalten, konnte nicht geklärt werden. Er verfing sich in der Förderschnecke und wurde immer weiter hineingezogen.

An sich sollte sich ein Notschalter frei zugänglich in der Nähe befinden, doch in diesem Fall war er im Büro. Die Türe stand immer offen - nur an diesem Tag eben nicht. Sie war versperrt und den Schlüssel hatte der verunglückte Arbeiter eingesteckt. Als der Sohn des Obmanns vom Enkel zu Hilfe gerufen wurde und mit dem Auto bei der Anlage ankam, gelangte er über eine Garage zu einem anderen Notschalter und stoppte die Maschine. Für den Schwerverletzten war es aber zu spät, er konnte nicht mehr gerettet werden.

Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt, weil er seiner Meinung nach alle betrieblichen Auflagen erfüllt hatte. Für die Behörde war der Schalter im Büro frei zugänglich genug, der Gerichtssachverständige war anderer Meinung. Er befand im April 2025, dass "der Schalter nicht ordnungsgemäß angebracht sei", erklärte Richter Erik Nauta. Darauf gründete auch die Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Weder der Gutachter noch die Staatsanwaltschaft seien auf die Idee gekommen, im Behördenakt nachzuschauen, wie es um die Auflagen stehen würde, kritisierte der Verteidiger.

Laut Richter "tragisches Unfallgeschehen"

Der Richter betonte, es sei ein "sehr tragisches Unfallgeschehen" gewesen, trotzdem sei der Beschuldigte freizusprechen, da er die behördlichen Auflagen erfüllt habe. "Es hätte trotzdem nicht geschadet, wenn Sie Ihr Bedauern über den Tod des Mannes deutlicher zum Ausdruck gebracht hätten", gab der Vorsitzende dem Angeklagten noch mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Im März 2025 kam ein Arbeiter in einem Bioenergiebetrieb in der Oststeiermark ums Leben, nachdem er in eine Förderschnecke geraten war und der Notschalter im versperrten Büro lag.
  • Der angeklagte Betriebsobmann wurde freigesprochen, weil laut Gericht alle behördlichen Auflagen erfüllt waren, obwohl ein Sachverständiger die Anbringung des Schalters als nicht ordnungsgemäß bewertete.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Richter sprach von einem "sehr tragischen Unfallgeschehen" und kritisierte, dass der Angeklagte sein Bedauern nicht deutlicher zeigte.