Fragen beantwortet
Kriegszone Radweg: Was dürfen Radfahrer und was nicht?
Freunde werden sie keine mehr. Autofahrer beschweren sich über neu gebaute Radwege, denen wertvolle Parkplätze zum Opfer fallen. Radfahrer schimpfen auf die "SUV-Panzer", mit denen sie teilweise aneinander geraten.
Wer sich umhört und so manch Kommentarspalte in sozialen Netzwerken beobachtet, bemerkt hitzige Debatten und teils hasserfüllte Postings.
Besonderes Feindbild für so manche hinter dem Steuer sind Rennradfahrer. "Für dich Sch**** würde ich nicht bremsen", schreibt da ein junger Mann mit Klarnamen unter das Video einer Frau auf Instagram, die stolz ihr neues Rennrad präsentiert. "Dafür habe ich extra Scheibenwischmittel nachgefüllt", schreibt ein anderer.
Einige andere rücken dafür mit geballtem juristischem Halbwissen über die Straßenverkehrsordnung (StVO) aus und versuchen zu belehren, was Radfahrer wann und wie dürfen. Doch genau da ist die Frage: Was ist da dran?
Deshalb hat PULS 24 häufig gestellte Fragen gesammelt und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) gefragt, was jetzt wirklich stimmt.
Muss ich mit dem Fahrrad auf dem Radweg fahren?
Wie so oft in Österreich ist die Antwort: Ja, aber! "Es gilt der Grundsatz, dass eine sogenannte Radfahranlage (z.B. Radweg, Radfahrstreifen) – sofern vorhanden und das Befahren in der beabsichtigten Fahrtrichtung erlaubt ist – benützt werden muss", teilte das KFV mit. Diese Pflicht gilt auch für E-Scooter.
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Es gibt aber auch Ausnahmen. So muss der Radweg nicht benutzt werden, wenn das unzumutbar oder nicht gefahrlos möglich ist.
Das könnte wegen einer Baustelle oder Hindernissen wie Autos, Scherben oder Ästen sein. Aber auch, weil der Radweg schlicht in die falsche Richtung führt.
Zudem gibt es mehrere Ausnahmen. "Diese können wählen, ob sie die Radfahranlage benützen oder nicht", so das KFV:
- Rennräder auf einer Trainingsfahrt
- Fahrräder mit einem Anhänger (unter 100 cm Breite)
- Fahrräder mit einem Nabenabstand von Vorder- und Hinterrad von mehr als 1,7 Meter (z.B. bestimmte Lastenräder).
Wenn der Anhänger oder das Rad breiter als 100 cm ist, besteht sogar ein Benutzungsverbot für den Radweg.
Was gilt überhaupt als Rennrad?
"Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit einem Eigengewicht von höchstens 12 kg, einem Rennlenker, einem äußeren Felgendurchmesser von mind. 630 mm und einer äußeren Felgenbreite von höchstens 23 mm", heißt es dazu vom KFV. Im Alltag entscheidend wird vor allem der Rennlenker sein.
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Damit gelten einige Ausnahmen. Im Rahmen einer Trainingsfahrt entfällt die Benützungspflicht eines Radwegs, zudem gibt es die gesonderte Erlaubnis, nebeneinander zu fahren.
Außerdem gelten einige Regeln für die Ausrüstung von Rädern bei Tag nicht: "Keine Pflicht zur Klingel, Vorder- und Rücklicht, und Reflektoren", so das KFV: "Abgesehen von diesen Ausnahmen müssen sich Rennradfahrer an sämtliche Verhaltensregeln der StVO halten."
Was ist eine Trainingsfahrt?
"Eine Trainingsfahrt ist eine geplante, sportlich ausgerichtete Rennradausfahrt, die sich in Kleidung, Ausrüstung und Tempo mit Rennsituationen vergleichen lässt", erklären die Verkehrsexperten.
Wer sich also in sein Radtrikot wirft und die Aktivität dann noch mit seinem Radcomputer oder seiner Fitnessuhr trackt, befindet sich höchstwahrscheinlich auf einer Trainingsfahrt.
Dann können Rennradler:innen nicht nur auf der Straße statt am Radweg, sondern auch nebeneinander fahren. Das gilt aber nur, "wenn sie den äußerst rechten Fahrstreifen benützen und den Linienbusverkehr nicht behindern."
Darf man auf der Straße nebeneinander fahren?
Doch nicht nur Rennradler:innen auf einer Trainingsfahrt dürfen nebeneinander fahren:
"Seit Oktober 2022 dürfen zwei einspurige Fahrräder auch auf allen Radfahranlagen und auf Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr nebeneinander fahren, wenn maximal 30 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind (ausgenommen Vorrangstraßen, Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung und Schienenstraßen). Dabei darf aber niemand gefährdet werden, der Verkehr muss es erlauben und andere Fahrzeuge dürfen nicht am Überholen gehindert werden", so das KFV.
Was muss ich als Autofahrer beim Überholen beachten?
Im Ortsgebiet muss ein Autofahrer mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen eines Rad- oder E-Scooter-Fahrers einhalten. Außerhalb des Ortsgebiets sind es sogar 2 Meter.
Wenn das Auto jedoch langsamer als 30 km/h fährt, kann der Sicherheitsabstand reduziert werden.
Darf ich mich an der Ampel nach vorne schlängeln?
Ja, mit dem Fahrrad darf man an einer roten Ampel an den stehenden Autos vorbei nach vorne fahren.
Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrzeuge wirklich stehen. Solange sie sich noch langsam bewegen, darf man mit dem Rad nicht vorbeifahren. Zudem muss dafür genug Platz sein und andere Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.
Darf ich auf einer Schienenstraße auch zwischen den Schienen fahren?
"Gerade bei Schienen ist besondere Vorsicht geboten – Radfahrende sollten langsam und aufmerksam fahren, da sowohl die Schienen selbst als auch etwaige seitlich hohe Randsteine (z.B. an Haltestellen) ein erhebliches Sturzrisiko darstellen", warnt das KFV.
"Grundsätzlich sollte ein Radfahrender möglichst rechts (neben den Straßenbahnschienen) fahren, ohne sich selbst zu gefährden. Ist es dort nämlich zu eng oder gefährlich, darf er auch zwischen den Schienen fahren, solange er die Straßenbahn nicht behindert."
Darf ich bei der Fahrt Kopfhörer im Ohr haben?
Direkt verboten ist das nicht. Jedoch dürfen Musik "oder andere Ablenkungen nicht so laut sein, dass man seine Umgebung nicht mehr richtig wahrnimmt – sonst drohen Strafen oder Mitverschulden bei Unfällen", so das KFV. Die Experten raten aus Sicherheitsgründen davon ab, mit Kopfhörern Rad zu fahren.
Was jedenfalls verboten ist: Ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Das gibt eine Organstrafverfügung und kostet 50 Euro.
Gilt auf dem Rad für mich eine Geschwindigkeitsbeschränkung?
Ja, egal ob Rennrad oder nicht, von der StVO ist man in diesem Bereich nicht ausgenommen. Eine 30er-Zone gilt fürs Rad also genauso wie für Autos.
Auf Geh- und Radwegen gibt es keine konkreten Tempolimits, aber Radfahrer:innen haben sich "so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden".
Zusammenfassung
- Immer wieder sorgen Begegnungen von Rad- und Autofahrern für Ärger.
- Oft herrscht dabei aber auch Unklarheit, was erlaubt ist und was nicht.
- Müssen Rennräder auf den Radweg? Dürfen sie nebeneinanderfahren?
- PULS 24 klärt auf.