Richard SchmittAPA/ROLAND SCHLAGER

"Exxpress" verliert Klage gegen "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk erneut

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Das rechte Boulevard-Medium hatte zuvor auf Unterlassung und Widerruf geklagt - und diese Klage nun auch in zweiten Instanz verloren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das ÖVP-nahe Boulevard-Medium "Exxpress" hatte den Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung "Falter", Florian Klenk, mit der Begründung geklagt, er habe im November 2021 behauptet, "Exxpress" würde "die Adressen von Mitarbeitern" des  "Falter" veröffentlichen. Die Klage bezog sich auf ein Video, in dem der Chefredakteur sagte:  "Die Kampagne gegen den 'Falter' geht so weit, dass mittlerweile die Privatadressen von 'Falter'-Mitarbeitern veröffentlicht werden und sich im Netz ein Mob dranhängt, der sogar Drohungen ausgesprochen hat."

Aussage bezog sich auf "Plagiatsjäger"

Das Oberlandesgericht Wien urteilte, wie "der Standard" berichtet, dass Klenk sich in dem Video nicht auf "Exxpress", sondern den Plagiatsjäger Stefan Weber bezog. Der hatte im Vorhinein eine Adresse veröffentlicht.

Weiters hieß es in Klenks Video, dass "ein ÖVP-nahes Medium und ein sogenannter Plagiatsforscher eine ziemlich schmutzige Kampagne gegen den Falter" fahren würden. Dadurch werde deutlich, dass es in besagten Fall zwei Akteure, nämlich Stefan Weber und "Exxpress" gäbe. Das Gericht erklärte daraufhin, dass "die inkriminierte Passage daher nicht als Behauptung zu verstehen sei, die Klägerin habe die Adressen von Mitarbeitern des 'Falter'– im Besonderen die Adresse des Beklagten – veröffentlicht."

Die Klage von "Exxpress" wurde mit dieser Begründung auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

ribbon Zusammenfassung
  • Das rechte Boulevard-Medium hatte zuvor auf Unterlassung und Widerruf geklagt - und diese Klage nun auch in zweiten Instanz verloren.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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