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Erstes Urteil bei Prozess um Kindergarten-Förderbetrug

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Im Prozess rund um den Förderbetrug von Wiener Kindergarten-Betreibern in Millionenhöhe hat es am Donnerstag ein erstes Urteil gegeben. Einer der vier Angeklagten bekannte sich vollinhaltlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geständig und wollte sonst keine Angaben mehr machen. Deshalb wurde das Verfahren gegen die anderen drei Beschuldigten ausgeschieden und das Urteil gegen den 38-Jährigen nach kurzer Beratung gesprochen.

Der 38-Jährige, der von Philipp Wolm anwaltlich vertreten wurde, erhielt wegen Untreue von 100.000 Euro einen Schuldspruch und eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten. Das Verfahren gegen die anderen drei Beschuldigten wurde ausgeschieden. Der Prozess, wo es u.a. um einen Schaden von rund zwei Millionen Euro geht, wird am 2. Dezember stattfinden. Am Donnerstag sind der 37-jährige Hauptangeklagte sowie die 50-jährige Chefin der Buchhaltung und Projektleiterin vor Gericht erschienen. Sie bekannten sich zunächst nicht schuldig. Ein 36-Jähriger, der für die finanziellen Belange der Vereine zuständig war und die Vereinskonten verwaltete, blieb der Verhandlung fern. Er soll sich in die Türkei abgesetzt haben. Seine Anwältin wird nun erneut versuchen, ihn über den neuen Verhandlungstermin in Kenntnis zu setzen. Der Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen, es sind mehr als 40 Zeugen geladen.

Wie Staatsanwältin Kerstin Wagner-Haase in ihrem Eröffnungsplädoyer ausführte, sollen die Machenschaften des Hauptangeklagten Abdullah P. im Jahr 2010 begonnen haben. Die Wiener Magistratsabteilung 10 betreibt eigene städtische Kindergärten, fördert aber auch Trägerorganisationen privater Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Und genau das soll sich der 37-Jährige zunutze gemacht haben. Nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in der Brigittenau soll er mittels zahlreicher Vereine, die als Betreiber von Kindergärten bzw. Bildungseinrichtungen ausgewiesen waren, zahllose Förderbetrügereien begangen haben.

Abdullah P. soll dazu Strohmänner an die Spitze seiner zahlreichen Vereine gesetzt haben, aber selbst weiter der faktische Leiter gewesen sein. "Nach außen hat er nicht als Obmann agiert, hat aber im Hintergrund die Fäden gezogen", sagte die Staatsanwältin. Für diverse Förderungen notwendige Gemeinnützigkeitsbestätigungen wurden demnach großteils gefälscht, ebenso Rechnungen für sogenannte Anstoßfinanzierungen. Der Stadt Wien wurden für die laufenden Subventionen Fake-Kinder verrechnet.

Laut Anklage erhielt der Verein KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) für den Betrieb der Kindergruppen von September 2013 bis April 2015 von der MA 10 insgesamt 1,8 Millionen Euro an laufenden Förderungen. Zudem sollen Zahlungen und Darlehen ohne entsprechende Ansprüche zwischen den Vereinen untereinander und dem Dachverein sowie vice versa erfolgt sein, auch nachdem diese erkennbar zahlungsunfähig waren. Dabei hätten die Förderungen widmungsgemäß erfolgen müssen.

Der 37-jährige ausgebildete Integrationscoach muss sich dann ab 2. Dezember u.a. wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges, Urkundenfälschung, Untreue, betrügerische Krida und Förderungsmissbrauchs verantworten. Dass sein Mandant der Chef des angeblich auf Förderbetrug ausgerichteten kriminellen Wiener Kindergarten-Netzwerks gewesen sein soll, stellte sein Anwalt am Donnerstag in Abrede. "Dieser Pate war er nicht", meinte der Verteidiger. "Weil dann müsste es ja irgendwo Geld geben." Sein Mandant sei mittellos. "Er hat kein Auto, lebt in einer Mietwohnung, er hat nicht einmal eine ordentliche Zahnprothese", sagte der Anwalt. Er vermutet eher, dass sich jener Beschuldigte, der sich in die Türkei abgesetzt hat, das Vermögen einverleibt habe. Abdullah P. saß allerdings wegen ähnlicher Tathandlungen bereits 2016 vor Gericht. Auch seine nun ebenfalls angeklagte Buchhalterin saß damals mit ihm auf der Anklagebank.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess rund um den Förderbetrug von Wiener Kindergarten-Betreibern in Millionenhöhe hat es am Donnerstag ein erstes Urteil gegeben.
  • Einer der vier Angeklagten bekannte sich vollinhaltlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geständig und wollte sonst keine Angaben mehr machen.
  • Deshalb wurde das Verfahren gegen die anderen drei Beschuldigten ausgeschieden und das Urteil gegen den 38-Jährigen nach kurzer Beratung gesprochen.