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Ermittlungen nach Tod von Insassen der JA Hirtenberg

Heute, 10:26 · Lesedauer 3 min

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt im Zusammenhang mit dem Ableben eines Strafgefangenen der Justizanstalt (JA) Hirtenberg (Bezirk Baden), der im vergangenen Dezember an den Folgen von Verletzungen gestorben ist, zu denen es im Rahmen eines Häftlingstransports gekommen sein dürfte. Das gab das Justizministerium am Donnerstag bekannt.

Der Mann sollte aufgrund einer medizinischen Anordnung auf die psychiatrische Abteilung einer Krankenanstalt gebracht werden. "Nach derzeit vorliegenden Informationen wehrte sich der Insasse massiv dagegen, wodurch er und sechs Justizwachebeamte in unterschiedlichem Ausmaß verletzt wurden", teilte das Justizministerium mit.

Die Justizwachebeamten hätten unverzüglich Erste Hilfe geleistet und notfallmedizinische Kräfte alarmiert. Diesen sei auch eine vorläufige medizinische Stabilisierung des Verletzten gelungen. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er jedoch noch am Abend desselben Tages verstarb.

"Zur Abklärung der Todesursache und der Todesumstände läuft ein Ermittlungsverfahren", bestätigte Petra Bauer, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, der APA. Ein Obduktionsgutachten sei in Auftrag gegeben worden: "Dieses liegt noch nicht vor." Ermittelt werde "gegen die an der Amtshandlung beteiligten Justizwachebeamten", sagte Bauer.

"Die Polizei und die Staatsanwaltschaft wurden durch die Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz sowie durch die JA Hirtenberg von Beginn an umfassend bei der lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts unterstützt", versicherte das Justizministerium. Darüber hinaus habe die Generaldirektion umgehend eine "Überprüfung vor Ort" durchgeführt und Maßnahmen gesetzt. So wurden die am Einsatz beteiligten Justizwachebeamten vorerst von Einsatz- und Kommandofunktionen abgezogen. Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen wird der Einsatz intern evaluiert. Die Ergebnisse bzw. daraus folgende Ableitungen sollen in die Einsatzleitfäden der Justizwache sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einfließen. Den betroffenen Justizwachebeamten wurde ein Kriseninterventionsmanagement zur Verfügung gestellt.

Justizministerium "tief betroffen"

"Das Bundesministerium für Justiz und die Generaldirektion verfolgen engmaschig die weiteren Entwicklungen und werden je nach Verlauf und Ergebnis der Ermittlungen unverzüglich alle weiteren notwendigen Schritte setzen", hieß es in einer Stellungnahme. Unabhängig vom Ermittlungsergebnis mache das Ableben des Insassen "tief betroffen", wurde betont: "Die Justiz ist sich ihrer hohen Verantwortung für alle Menschen in ihrer Obhut bewusst. Der Ablauf der Ereignisse wird vollständig aufgeklärt und im Detail aufgearbeitet werden."

Abschließend sicherte das Ministerium zu, man werde über die Causa und die weiteren aus diesem Fall abzuleitenden internen Maßnahmen "proaktiv und transparent informieren, sobald solche vorliegen". Für alle Beteiligten gelte die Unschuldsvermutung. An die Medien wurde appelliert, bei der Berichterstattung von der namentlichen Nennung des Verstorbenen mit Rücksicht auf seine Angehörigen und seine Persönlichkeitsrechte sowie von der Nennung der Beteiligten im Sinne auch ihrer Persönlichkeitsrechte abzusehen.

Auch die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) zeigte tiefe Betroffenheit. "Aus Sicht der Volksanwaltschaft haben das Justizministerium, die Generaldirektion und die Anstaltsleitung die gebotenen Schritte eingeleitet, um lückenlos aufzuklären, wie es zum Tod des Insassen kam", hielt sie gegenüber der APA fest.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt nach dem Tod eines Häftlings der Justizanstalt Hirtenberg, der im Dezember nach Verletzungen während eines Transports verstarb.
  • Beim Versuch, den Insassen auf eine psychiatrische Abteilung zu bringen, kam es zu massiver Gegenwehr, wobei er selbst und sechs Justizwachebeamte verletzt wurden.
  • Ein Ermittlungsverfahren zur Todesursache läuft, ein Obduktionsgutachten wurde beauftragt und die betroffenen Beamten wurden vorerst von ihren Funktionen abgezogen.