Ermittlungen gegen zwei Beamte nach Suizid in Stein
Ein Obduktionsgutachten liege noch nicht vor, teilte Habitzl weiters mit. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren von der ortszuständigen Anklagebehörde in Krems nach Wiener Neustadt übertragen, um eine sogenannte Anscheinsbefangenheit zu vermeiden.
Nach dem Suizid des Mannes wurden am Montag Justizwachebeamte vorläufig suspendiert. Einer internen Prüfung zufolge bestehe der Verdacht schwerer Dienstpflichtverletzungen sowie gerichtlich strafbarer Handlungen, informierte das Justizministerium. Eine Sachverhaltsdarstellung wurde an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Dem Ministerium zufolge sollen Bedienstete u.a. ihren vorgeschriebenen Kontrollpflichten der Hafträume nicht nachgekommen sein.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
Zusammenfassung
- Nach dem Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Haftanstalt Stein in der Nacht auf vergangenen Freitag ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Justizwachebeamte wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch.
- Das Justizministerium hat die beiden Beamten am Montag nach dem Vorfall vorläufig suspendiert, da schwere Dienstpflichtverletzungen und gerichtlich strafbare Handlungen vermutet werden.
- Das Verfahren wurde von Krems nach Wiener Neustadt übertragen, um eine Anscheinsbefangenheit zu vermeiden, und ein Obduktionsgutachten liegt noch nicht vor.
