Ermittlungen gegen Österreicher in der Ukraine wegen Drogen

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Im Zusammenhang mit einer Drogenbestellung im sogenannten Darknet laufen in der Ukraine seit Februar Ermittlungen gegen einen in Kiew lebenden Österreicher. Laut im ukrainischen Gerichtsregister veröffentlichten Beschlüssen befindet sich der Verdächtige, dem Geheimdienstermittler "Schmuggel besonders gefährlicher psychotroper Substanzen" vorwerfen, nach Bezahlung einer Kaution auf freiem Fuß.

Im Zusammenhang mit einer Drogenbestellung im sogenannten Darknet laufen in der Ukraine seit Februar Ermittlungen gegen einen in Kiew lebenden Österreicher. Laut im ukrainischen Gerichtsregister veröffentlichten Beschlüssen befindet sich der Verdächtige, dem Geheimdienstermittler "Schmuggel besonders gefährlicher psychotroper Substanzen" vorwerfen, nach Bezahlung einer Kaution auf freiem Fuß.

Konkret soll der österreichische Staatsbürger auf einer einschlägigen Darknet-Seite im Internet eine Drogenlieferung aus Großbritannien geordert haben, die Mitte Februar Zollbeamten in einem Kiewer Postamt auffiel. Eine Untersuchung ergab, dass 26 rosafarbene Tabletten mit dem Aufdruck "Red Buli" die als Partydroge bezeichnete Substanz MDMA beinhalteten.

Als der Österreicher die Sendung am 11. März in einer Postfiliale im Zentrum der ukrainischen Hauptstadt abholen wollte, schlugen die Strafverfolger zu und beschlagnahmten die Tabletten. Bei einer Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Wahlkiewers fanden sie zudem eine weitere Tablette sowie andere "Substanzen pflanzlichen Ursprungs".

Einen Tag später erklärten die auch für Drogendelikte zuständigen Geheimdienstermittler den Österreicher offiziell zum Beschuldigten. Der inkriminierte "Schmuggel von besonders gefährlichen psychotropen Substanzen" kann laut Artikel 305 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches mit Haftstrafen zwischen acht und zehn Jahren geahndet werden. Nach Bezahlung einer Kaution in Höhe von 42.000 Hrywnja (1.400 Euro) befindet sich der Beschuldigte, für den die Unschuldsvermutung gilt, einstweilen dennoch auf freiem Fuß. Er darf jedoch die ukrainische Hauptstadt ohne Genehmigung der Behörden nicht verlassen.

Keine Auskünfte geben die bisher veröffentlichten Gerichtsbeschlüsse über etwaige Beweggründe für eine vergleichsweise auffällige Bestellung aus dem Ausland. Denn in Kiew selbst wäre der Erwerb von illegalen Drogen mit einem deutlich geringeren Risiko für Konsumenten möglich, versicherte ein lokaler Gesprächspartner gegenüber der APA.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Zusammenhang mit einer Drogenbestellung im sogenannten Darknet laufen in der Ukraine seit Februar Ermittlungen gegen einen in Kiew lebenden Österreicher.
  • Laut im ukrainischen Gerichtsregister veröffentlichten Beschlüssen befindet sich der Verdächtige, dem Geheimdienstermittler "Schmuggel besonders gefährlicher psychotroper Substanzen" vorwerfen, nach Bezahlung einer Kaution auf freiem Fuß.

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