Eigene Töchter getötet: Mutter in Anstalt statt U-Haft

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Nachdem eine Mutter im Bezirk Tulln ihre beiden Töchter im Alter von sieben Monaten und sieben Jahren getötet hat, wurde sie vorübergehend in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Landesgericht St. Pölten gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.

Die kleine Gemeinde Absdorf im niederösterreichischen Bezirk Tulln steht immer noch unter Schock, nachdem eine 36-jährige Mutter dort am Montag ihre beiden Töchter im Alter von sieben Monaten und sieben Jahren getötet hat. Die Mutter ist geständig und versuchte, sich im Anschluss an die Tat selbst das Leben zu nehmen.

Einweisung statt U-Haft

Laut Polizeiangaben wird als Auslöser für die Tat eine "psychische Ausnahmesituation" der Niederösterreicherin vermutet. Die Staatsanwaltschaft hat statt einer Untersuchungshaft deshalb die vorübergehende Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Das Landesgericht St. Pölten hat dem Antrag stattgegeben.

Die Bestellung eines psychiatrischen Sachverständigen gilt als wahrscheinlich. Ein entsprechendes Gutachten "wird, denke ich, im Rahmen der Ermittlungen einzuholen sein", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Leopold Bien, am Dienstag.

Die Verteidigerin der Frau geht von einer "akuten psychischen Erkrankung" ihrer Mandantin aus: "Es gibt eine psychiatrische Vorgeschichte."

ribbon Zusammenfassung
  • Die kleine Gemeinde Absdorf im niederösterreichischen Bezirk Tulln steht immer noch unter Schock, nachdem eine 36-jährige Mutter dort am Montag ihre beiden Töchter im Alter von sieben Monaten und sieben Jahren getötet hat.
  • Die Mutter ist geständig und versuchte, sich im Anschluss an die Tat selbst das Leben zu nehmen.
  • Laut Polizeiangaben wird als Auslöser für die Tat eine "psychische Ausnahmesituation" der Niederösterreicherin vermutet.
  • Die Staatsanwaltschaft hat statt einer Untersuchungshaft deshalb die vorübergehende Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
  • Ein psychologisches Gutachten "wird, denke ich, im Rahmen der Ermittlungen einzuholen sein", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten.
  • Die Verteidigerin der Frau geht von einer "akuten psychischen Erkrankung" ihrer Mandantin aus: "Es gibt eine psychiatrische Vorgeschichte."

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