Drei Jahre unbedingt für Wiener Fäkalienwerfer
Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Von der Anklage umfasst waren zwölf Frauen und zwei Männer, denen der 30-Jährige von Ende April bis Mitte Juni 2025 Gewalt angetan hatte. "Das Leid, das Sie verursacht haben, ist natürlich schon massiv", stellte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest. Sie hoffe, dass er mit einer Therapie auch zu dieser Einsicht gelange.
Der Mann befand sich seit Mitte Juli 2025 in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird ihm auf die Haftstrafe angerechnet. Verurteilt wurde er wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Verurteilte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die ihn gefährlich macht. Den Opfern muss er für Schäden an Kleidung und Gegenständen insgesamt 1.545 Euro erstatten.
In der fortgesetzten Verhandlung - der Prozess hatte Mitte Jänner begonnen - wurden mehrere Zeuginnen befragt, die Opfer der Fäkaltattacken wurden. Einer 21-Jährigen wurde im Juni 2025 am Heimweg von der Uni ein Becher mit einer Fäkalienmischung ins Gesicht gekippt. "Es hat schrecklich gerochen", den beißenden Geruch habe sie noch tagelang wahrgenommen, sagte die Studentin. Sie habe die Fäkalien nicht abwischen dürfen, bevor die Polizei eine halbe Stunde später eintraf, schilderte sie unter Tränen. Dadurch sei der Kot so stark am Gesicht angetrocknet gewesen, dass er später im Krankenhaus auch mit starkem Alkohol nur schwer abgegangen sei.
Ebenfalls im Juni wurde eine weitere Frau Opfer einer Fäkalienattacke. Sie hatte Angst, dass die Flüssigkeit auch Gift oder Säure hätte sein können. "Es war schwierig für mich", erzählte sie. Die Demütigung, im öffentlichen Raum so angegriffen zu werden, habe sie lange beschäftigt. Das mache sie auch wütend: "Ich möchte mir als Frau nicht überlegen müssen, auf welcher Straßenseite ich gehe."
Betroffene von Polizei abgewiesen
Eine 33-Jährige wurde im April 2025 am Heimweg nach der Arbeit direkt in der U6 attackiert. "Etwas wurde auf mich geschossen und dann war alles nass", erzählte sie. Dann habe sich Gestank ausgebreitet und "ich habe gesehen, dass auf meiner Hose Kotstücke waren". Der Angeklagte sei geflüchtet, ohne dass sie ihn gesehen habe. "Ich war im Schockzustand und bin in Tränen ausgebrochen", berichtete die Frau. Der Versuch, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten, sei an jenem Abend gescheitert. Zwei Mal sei sie von Beamten abgewiesen worden.
Daraufhin habe sie auf Instagram in einer Story ihre Erlebnisse geschildert. Die "Tagespresse" habe das aufgegriffen. Die Polizei war erst durch Medienberichterstattung auf die Fälle aufmerksam geworden. Videomaterial der Wiener Linien habe nicht gesichert werden können, weil keine Anzeige vorlag, erzählte die 33-Jährige.
Entgegen der Behauptung des Angeklagten, die meisten Opfer wären zufällig überwiegend weiblich gewesen, ging die psychiatrische Sachverständige am ersten Verhandlungstag davon aus, dass er bewusst Frauen ausgewählt hatte. "Sein größter Wunsch war es, ein begehrenswerter und sexuell attraktiver Mann zu sein", sagte sie im Jänner.
Angeklagter von Krankenhaus abgewiesen
Bereits im April 2025 hatte der Angeklagte in einem Wiener Krankenhaus nach Hilfe gesucht. Dort wurde er allerdings abgewiesen. Laut einem Mitarbeiter der akut-psychiatrischen Abteilung habe der Mann damals gesagt, er brauche "eine Auszeit von seinem Umfeld" für zwei bis drei Monate. Ihm wurde eine Behandlung im niedergelassenen Bereich empfohlen. Der Angeklagte sei daraufhin immer aggressiver geworden, da er vom Krankenhaus aufgenommen werden wollte. Im Zuge der Diskussion soll er ein Messer gezogen und damit sich selbst und andere bedroht haben, so die Anklage. "Die Situation war sehr bedrohlich", schilderte der Krankenhausmitarbeiter. Deswegen seien zwei Sicherheitskräfte hinzugezogen worden, die den Mann entfernen sollten. Eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung, die eine Aufnahme selbst gegen den Willen des Angeklagten möglich gemacht hätte, sei trotzdem nicht gegeben gewesen, erklärte eine Ärztin am ersten Verhandlungstag. Laut einem Sicherheitsmann habe der Angeklagte mit dem Messer herumgefuchtelt und gerufen, er bringe "zehn Leute und sich selbst um". Ein 26-jähriger zweiter Sicherheitsmann wollte das nicht gesehen und gehört haben. Der Mann drohte bereits damals, Menschen mit Fäkalien zu bewerfen.
Becherinhalt ungeklärt
Unklar bleibt, was genau der Inhalt der Becher war. Denn die Flüssigkeiten wurden von den Behörden nicht untersucht. Die Verteidigerin des Angeklagten gab an, er habe ein Gemisch aus Hundekot und Wasser für seine Attacken verwendet. Die Polizei vermutete ein Baustellen-Dixi-Klo als Quelle.
Der Sachverständige Christian Reiter hatte deswegen im Auftrag des Gerichts analysiert, welche Infektionen durch Attacken mit Hundekot "aus dem Wiener Raum" übertragen werden könnten. Vor allem Bakterien, die Durchfallerkrankungen erregen, sowie Wurmbefälle seien Risiken. "Sonst sind Hundeexkremente interessanterweise gar nicht so infektiös", erläuterte Reiter dem Schöffensenat. Deutlich gefährlicher könnten allerdings menschliche Fäkalien aus einem Dixi-Klo sein. Neben Bakterien, Würmern und Pilzen gebe es auch ein Risiko für Hepatitis-Infektionen, insbesondere für Hepatitis C. Das sei vor allem durch die Injektionsspritzen gesteigert vorhanden, die sich in manchen Fällen ebenfalls in den Bechern befanden. Für immunschwächere Menschen sei "der Inhalt von Sammeltoiletten potenziell lebensgefährlich", erklärte der Sachverständige.
Verurteilter: "Ich bereue es"
In seiner abschließenden Erklärung hielt der Staatsanwalt fest: "Es ist ein Trauma geschehen, das nicht mehr weggeht." Die Opfer litten noch heute unter den Folgen. Den Ärzten im Krankenhaus wolle er keinen Vorwurf machen. Es handle sich um ein "systemisches Problem" bei der Versorgung von psychisch Kranken, da es zu wenige Ressourcen gebe. Der Staatsanwalt entschuldigte sich auch bei den Opfern, "dass sie von manchen staatlichen Stellen nicht ernst genug genommen worden sind".
Der Angeklagte war teils geständig, er reklamierte vier bis fünf der Taten für sich. Der Rest sei durch einen Nachahmungstäter verübt worden. Die Polizei hielt dagegen, dass es seit seiner Festnahme keine weiteren angezeigten Fälle dieser Art gegeben habe. Die Verteidigerin erklärte weiters, ihr Mandant sei jahrelang drogenabhängig gewesen und habe im Krankenhaus Hilfe gesucht. "Ich habe diese Taten nie aus Spaß gemacht. Ich bereue es", sagte der 30-Jährige vor der Urteilsverkündung.
Zusammenfassung
- Ein 30-jähriger Mann wurde in Wien zu drei Jahren unbedingter Haft und der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
- Zwölf Frauen und zwei Männer wurden zwischen Ende April und Mitte Juni 2025 von ihm mit Bechern voller Fäkalien attackiert.
- Die Opfer erlitten massive Demütigungen und gesundheitliche Risiken, unter anderem durch mögliche Infektionen mit Bakterien oder Hepatitis.
- Die Polizei wurde erst durch Medienberichte auf die Fälle aufmerksam, nachdem einige Opfer bei der Anzeige abgewiesen worden waren.
- Den Opfern muss der Verurteilte insgesamt 1.545 Euro Schadenersatz für beschädigte Kleidung und Gegenstände zahlen.
