Diversion für Model nach Bissattacke auf Polizisten
"Beißen ist nicht schön, aber Sie haben geschildert, dass es eine Ausnahmesituation war", erklärte die Richterin ihre Entscheidung. Die 31-jährige Angeklagte, die selbstständig als Model tätig ist, hatte sich zuvor zu der Tat bekannt und bei dem verletzten Polizisten persönlich entschuldigt. Wird den Auflagen der Diversion Folge geleistet, gilt die Frau weiterhin als unbescholten.
Kurz vor jenem eskalierten Polizeieinsatz habe die seit 2020 in Österreich lebende Slowakin erfahren, dass sie von ihrem Lebensgefährten betrogen wurde, erklärte ihr Verteidiger Nikolaus Rast. Deswegen werde die eingetragene Partnerschaft nun auch aufgelöst. "Fünf von sechs Jahren hat er etwas hinter meinem Rücken gemacht", sagte die Angeklagte und hielt fest: "Es war eine ganz schwierige Woche für mich, ich konnte nicht schlafen und essen."
Deswegen habe sie am 22. Oktober des vergangenen Jahres Alkohol und Schlaftabletten zu sich genommen, denn "ich wollte einfach schlafen", erklärte sie. Aus Sorge um sie wurde daraufhin die Polizei gerufen. "Ich habe nicht verstanden, warum die Polizei da war und nicht die Rettung." Sie sei panisch geworden und habe sich deswegen den zu Hilfe kommenden Beamten widersetzt: "Ich habe das komplett eskaliert."
"Während der gesamten Amtshandlung befand sich meine Mandantin in einer Psychose", sagte Verteidiger Rast und regte eine diversionelle Lösung an: "Es ist ein Grenzfall, es soll das nicht entschuldigen, aber erklären." Mit Einverständnis der Staatsanwältin kam die Richterin dem nach, das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
Zusammenfassung
- Am Landesgericht Wien wurde ein Verfahren gegen ein 31-jähriges slowakisches Model, das im Oktober 2025 einen Polizisten in die Hand gebissen hatte, diversionell erledigt.
- Die Frau muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und erhält eine zweijährige Probezeit; bei Einhaltung der Auflagen bleibt sie unbescholten.
- Hintergrund der Tat war eine psychische Ausnahmesituation nach dem Bekanntwerden eines langjährigen Betrugs durch ihren Lebensgefährten sowie der Konsum von Alkohol und Schlaftabletten.
