APA/dpa/Marijan Murat

Corona-Impfschäden: Ministerium entschädigte bisher 88 Fälle

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In Österreich wurden bisher 88 Entschädigungsanträge nach mutmaßlichen Corona-Impfschäden anerkannt. So funktioniert das Verfahren.

In Deutschland klagt eine Frau die Firma BioNTech – die Corona-Impfung soll einen Herzschaden bei ihr verursacht haben. Im Juli könnte nun der erste Zivilprozess in Bezug auf Corona-Impfschäden stattfinden. Insgesamt sollen sich derzeit in Deutschland 185 Klagen gegen mehrere große Impfstoffproduzenten richten. In Österreich wird hingegen über ein Verfahren über Entschädigungsanträge verwaltungsrechtlich entschieden, wie die "Krone" berichtet.

Erleichterte Beweisregeln für Betroffene

Was bedeutet das konkret? Hat man den Verdacht, durch eine Corona-Schutzimpfung eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten zu haben, kann man einen Antrag auf Entschädigung beim Sozialministeriumsservice stellen. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens wird dann nach dem Impfschadengesetz (ISG) über Ansprüche entschieden. Gegenüber der "Krone" erklärte das Gesundheitsministerium: Das Verfahren sei für Betroffene kostenlos, es gelten "erleichterte Beweisregeln" und die Anträge könnten zeitlich unbegrenzt eingebracht werden.

1.851 Anträge auf Entschädigung

Bei über 20 Millionen verabreichten Impfungen sollen in Österreich 1.851 Anträge auf Entschädigung gestellt worden sein. In 88 Fällen wurde Entschädigung zuerkannt, 204 Anträge laufen noch. Bei den Zuerkennungen soll es sich um 72 Pauschalentschädigungen und 16 Rentenzahlungen gehandelt haben.

Zu den am häufigsten anerkannten Beeinträchtigungen in Österreich zählen demnach Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen, Lungenembolien oder Thrombosen. Laut dem Gesundheitsministerium soll die Pauschalentschädigung im Durchschnitt etwa 1.800 Euro betragen haben, in Bezug auf die Rente sollen durchschnittlich 700 Euro monatlich ausbezahlt worden sein.

Verfahrensdauer: Mehrere Monate

In jedem Fall sei aber "die Krankengeschichte zu erheben" und "zur Beurteilung der Kausalität ein medizinisches Sachverständigengutachten" einzuholen, so das Ministerium. Die Verfahrensdauer sei individuell abhängig, betrage aber in der Regel "mehrere Monate". Gegen die Entscheidung des Sozialministeriumsservices könne Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden – im Anschluss stehe "der Weg zu den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts offen".

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  • In Österreich wurden bisher 88 Entschädigungsanträge nach mutmaßlichen Corona-Impfschäden anerkannt.
  • So funktioniert das Verfahren.