Bub bei Sturz aus erstem Stock in Wien leicht verletzt
Das Kind wurde von der Berufsrettung Wien versorgt und ins Krankenhaus eingeliefert. Es gibt eine Anzeige wegen Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung (Paragraf 199 Strafgesetzbuch), erläuterte Polizeisprecherin Irina Steirer auf APA-Nachfrage. Der Sechsjährige dürfte allein am Gang gewesen sein.
Zusammenfassung
- Ein sechsjähriger Bub ist am Dreikönigstag gegen 8.00 Uhr in Wien-Margareten aus dem ersten Stock eines Wohnhauses gestürzt und wurde dabei leicht verletzt.
- Das Kind erlitt Prellungen und Abschürfungen und wurde von der Berufsrettung Wien ins Krankenhaus gebracht.
- Die Polizei leitete eine Anzeige wegen Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung nach Paragraf 199 StGB ein, weil der Bub vermutlich allein am Gang war.
