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Britney Spears' Vater muss sich Vormundschaft weiter teilen

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Im Rechtsstreit mit ihrem Vater um ihre Vormundschaft hat US-Popsängerin Britney Spears (39) einen Teilerfolg erzielt. Eine Richterin im Bezirk Los Angeles wies am Donnerstag (Ortszeit) Einwände von James Spears gegen die Teilung der Vormundschaft mit einem Finanztreuhänder ab, wie US-Medien berichteten. An der Online-Anhörung nahm demnach James Spears teil, nicht aber seine Tochter.

Nachdem die Sängerin wegen beruflicher und privater Probleme psychisch zusammengebrochen war, hatte ein Gericht 2008 entschieden, ihrem Vater die Vormundschaft zu übertragen. Seither verwaltet James Spears das Vermögen seiner berühmten Tochter. Im vergangenen Jahr hatte Britney Spears vor Gericht beantragt, ihn aus dieser Rolle zu entlassen. Im November bestätigte Richterin Brenda Penny am Superior Court des Bezirks Los Angeles die Vormundschaft zwar, benannte aber auf Antrag der Musikerin einen Finanztreuhänder als Co-Vormund.

Über ihren Anwalt ließ die Sängerin daraufhin bekannt geben, dass sie nicht wieder auftreten werde, solange ihr Vater die Kontrolle über ihre Karriere und ihr Vermögen habe.

Eine Anfang Februar veröffentlichte Dokumentation der "New York Times" über Spears' Leben unter der Vormundschaft ihres Vaters entfachte heftige Diskussionen vor allem in den sozialen Netzwerken. Stars wie Miley Cyrus, Sarah Jessica Parker oder Komikerin Bette Midler solidarisierten sich mit der Sängerin und griffen dabei mitunter den populären Hashtag #FreeBritney auf.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Rechtsstreit mit ihrem Vater um ihre Vormundschaft hat US-Popsängerin Britney Spears (39) einen Teilerfolg erzielt.
  • Eine Richterin im Bezirk Los Angeles wies am Donnerstag Einwände von James Spears gegen die Teilung der Vormundschaft mit einem Finanztreuhänder ab, wie US-Medien berichteten.
  • An der Online-Anhörung nahm demnach James Spears teil, nicht aber seine Tochter.
  • Seither verwaltet James Spears das Vermögen seiner berühmten Tochter.

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