Brand in Crans-Montana - Barbesitzer offiziell in U-Haft
Gegen das französische Betreiber-Ehepaar wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt. Der Mann wurde nach einem Verhör am Freitag wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, die nun bestätigt wurde. Das Zwangsmaßnahmengericht (ZMG) erklärte sich in der Mitteilung "bereit, die Untersuchungshaft aufzuheben, sofern verschiedene von der Staatsanwaltschaft beantragte Maßnahmen - darunter insbesondere die Hinterlegung von Sicherheiten - getroffen werden." Diese erschienen als angemessen, um der Fluchtgefahr entgegenzuwirken. In der Zwischenzeit müsse die Freiheitsentziehung bestehen bleiben.
Weiter erinnerte das ZGM daran, "dass die Untersuchungshaft eine verfahrensrechtliche Haft ist, die ausschließlich dazu dient, den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten." Ersten Erkenntnissen zufolge wurde der Brand im Keller der Bar wahrscheinlich durch Feuerwerksfontänen ausgelöst, die an Sektflaschen angebracht waren und zu nahe an die Decke gehalten wurden. Die Erhebungen konzentrieren sich unter anderem auf die Frage, ob die Schaumstoffdämmung an der Kellerdecke den Brandschutzvorschriften entsprochen haben.
Inzwischen hat sich der Zustand einiger der am Mailänder Krankenhaus Niguarda behandelten italienischen Jugendlichen verbessert. Unter den zwölf Patienten gebe es "zwei oder drei Fälle mit deutlicher Besserung", berichtete der lombardische Gesundheitsbeauftragter Guido Bertolaso am Montag. Zwei Patienten könnten in den kommenden Tagen voraussichtlich in andere Kliniken in Italien verlegt werden.
Neun Patienten seien weiterhin in kritischem Zustand, wenn auch mit unterschiedlichem Schweregrad. Sie müssten noch lange auf der Intensivstation und anschließend in spezialisierten Brandverletztenzentren behandelt werden. "Wir sind bei keinem der Patienten pessimistisch, aber der Kampf ist extrem hart", sagte Bertolaso. Bei dem Brand sind sechs italienische Jugendliche ums Leben gekommen.
Zusammenfassung
- Gegen das französische Betreiber-Ehepaar wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt; die Untersuchungshaft kann unter Auflagen wie der Hinterlegung von Sicherheiten aufgehoben werden.
