Betrunkener Snowboarder in Schladming gerettet
Gegen 17.15 Uhr und damit bereits nach Ende des Liftbetriebs waren Einsatzkräfte der Pistenrettung im oberen Bereich der "Herren-WM-Strecke" auf den offensichtlich stark betrunkenen jungen Mann aufmerksam geworden. Der 18-Jährige dürfte ein nahe gelegenes Après-Ski-Lokal kurz zuvor zu Fuß und ohne sein Snowboard verlassen haben. Auf dem Weg ins Tal verlor er laut Polizei offenbar die Orientierung und schlief auf der Skipiste ein.
Als alpine Rettungskräfte den Betrunkenen auf einen Motorschlitten heben wollten, fuchtelte der junge Steirer jedoch plötzlich und sichtlich orientierungslos mit einem geöffneten Klappmesser umher. Unmittelbar bedroht soll er seine Helfer dabei nicht haben. Jedoch alarmierten Pistenretter vorsorglich zur Unterstützung die Polizei.
Nachdem Einsatzkräfte dem 18-Jährigen das Messer abgenommen hatten, transportierten sie ihn mit dem Motorschlitten sicher ins Tal. Dort angekommen, versuchten Polizisten den jungen Mann zum Vorfall zu befragen. Dieser war aufgrund seiner Alkoholisierung jedoch nicht mehr imstande, Antworten zu geben. Stattdessen übergab sich der Mürztaler mehrmals, ehe er vom Roten Kreuz ins Krankenhaus Schladming eingeliefert wurde. Über einen eingesteckten Ausweis gelangten die Helfer zur Identität des Mannes.
Verrechnung der Kosten wird geprüft
Laut der Landespolizeidirektion erwartet den 18-Jährigen nicht nur eine Anzeige wegen des Verdachts der Anstandsverletzung. Auch die Verrechnung der Kosten für den grundsätzlich vermeidbaren Einsatz werde geprüft.
Zusammenfassung
- Am Donnerstagabend wurde ein 18-jähriger Snowboarder aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag in Schladming stark alkoholisiert und schlafend auf der Planai-Skipiste gefunden.
- Der junge Mann hatte zuvor ein Après-Ski-Lokal verlassen, verlor die Orientierung und fuchtelte bei der Rettung mit einem Klappmesser, ohne die Helfer direkt zu bedrohen.
- Nach Sicherstellung des Messers wurde er ins Krankenhaus Schladming gebracht, und es wird geprüft, ob ihm neben einer Anzeige wegen Anstandsverletzung auch die Kosten des Einsatzes verrechnet werden.
