Autofahrer nach erst über einstündiger Verfolgung angehalten
Die deutsche Bundespolizei wollte den Autofahrer bei der Einreise von Österreich nach Bayern kontrollieren. Der Rumäne ignorierte allerdings die Anhaltezeichen und raste auf der Autobahn Richtung Regensburg davon, teilte die Verkehrspolizeiinspektion Passau in einer Aussendung mit. Zwischen Passau und Deggendorf verließ er die deutsche A3, fuhr sofort wieder in die entgegengesetzte Richtung auf und raste beim Grenzübergang Suben zurück nach Österreich und auf der österreichischen A8 weiter.
Inzwischen wurde er von etlichen Einsatzfahrzeugen der deutschen Bundespolizei, der bayerischen Polizei und auch der österreichischen Exekutive verfolgt. Auf seiner Flucht touchierte er mit seinem Fahrzeug die Mittelleitplanke, fuhr "unentwegt mit drastisch überhöhter Geschwindigkeit" (Zitat Aussendung) und wechselte ständig die Fahrstreifen inklusive des Pannenstreifens. Mehrmals versuchte er, Streifenwagen zu rammen, eine Kollision konnte aber vermieden werden.
Auf der A1 bei Linz wurde er schließlich nach einer über eine Stunde dauernden Verfolgung angehalten. Die Polizisten mussten ihn aus dem Fahrzeug holen, dabei verhielt sich der 44-Jährige äußerst aggressiv. Die Exekutive vermutet, dass er alkoholisiert und oder unter Drogeneinfluss stand, weshalb eine Blutabnahme veranlasst wurde.
Am Nachmittag einvernommen
Am Nachmittag wurde er von der Polizei in Linz einvernommen. Danach werde die Staatsanwaltschaft über die weitere Vorgangsweise entscheiden, sagte die Polizeisprecherin.
Zusammenfassung
- Ein 44-jähriger Rumäne lieferte sich in der Nacht auf Freitag eine mehr als 100 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der deutschen und österreichischen Polizei, die erst auf der A1 bei Linz nach über einer Stunde gestoppt werden konnte.
- Der Fahrer ignorierte bei der Einreise nach Bayern sämtliche Anhaltezeichen, fuhr mit drastisch überhöhter Geschwindigkeit, wechselte ständig die Fahrstreifen und versuchte mehrfach, Streifenwagen zu rammen.
- Die Polizei vermutet, dass der Mann unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, weshalb eine Blutabnahme angeordnet wurde; am Freitagnachmittag war der Grund für seine Flucht noch unklar.
