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Ausnahmen für Wiener Parkpickerl fixiert

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Die neue flächendeckende Parkraumbewirtschaftung der Stadt startet mit 1. März. Die Stadt hat nun die Parkpickerl-Ausnahmen fixiert.

Wie ORF Wien am Freitag berichtet, fallen vor allem Straßenzüge am Stadtrand unter die neuen Ausnahmeregelungen. So ist z.B. im Bereich der Donauinsel die Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg ausgenommen.  Hier wird man allerdings von 8.00 bis 11.00 Uhr eine Kurzparkzone mit maximal zwei Stunden Parkdauer geltend machen. Es soll verhindert werden, dass Wochenpendler dort ihr Auto abstellen.

Vonseiten der Stadt heißt es, dass man bei der Auswahl der Ausnahmen sehr restriktiv vorgegangen sei und es sich in den meisten Fällen um Bereiche handelt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gut erreichbar sind.

Hier eine Liste der Ausnahmen:

14. Bezirk:

  • Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese (Steinbachtal)
  • Wolfersberg: Das Gebiet, das durch Mauerbachstraße, Hauptstraße, Linzer Straße, Bujattigasse, Hüttelbergstraße, Knödelhüttenstraße abgegrenzt wird.

17. Bezirk:

  • Oberer Heuberg: Das Gebiet, das im Osten von Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Neuwaldegger Straße begrenzt wird

21. Bezirk:

  • Senderparkplatz

22. Bezirk:

  • Im Bereich der Donauinsel wird das Gebiet der Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg befreit. Spezielle Regelung mit Kurzparkzone zwischen 8.00 und 11.00 Uhr.

23. Bezirk:

  • Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen)
  • Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben
ribbon Zusammenfassung
  • Die neue flächendeckende Parkraumbewirtschaftung der Stadt wird startet mit 1. März.
  • Laut Stadt gibt es einige wenige Parkpickerl-Ausnahmen, auf die man sich geeinigt hat und die jetzt feststehen.
  • Die Ausnahmen finden Sie im Artikel.

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