APA/HELMUT FOHRINGER

"Anti-Terror-Paket" ohne Präventivhaft aber mit Gefährderliste

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Die Regierung will am Mittwoch erste Eckpunkte des "Anti-Terror-Pakets" im Ministerrat konkretisieren. Die Präventivhaft und das Verbot des politischen Islams scheinen vorerst nicht Teil des Pakets zu sein.

Die Regierung will am Mittwoch den ersten Teil ihres im November angekündigten "Anti-Terror-Pakets" konkretisieren. Die Forderung der ÖVP nach einer "Präventivhaft" für terroristische Straftäter im Maßnahmenvollzug hat es dem Vernehmen nach vorerst nicht ins Gesetz geschafft. Statt des Verbots des "politischen Islam" ist eine religionsneutrale Strafbestimmung geplant. Kommen soll außerdem die Möglichkeit der elektronischen Überwachung sowie eine Gefährder-Liste.

Erstes Gesetzespaket im Ministerrat

Erstmals angekündigt hatte die Regierung ihr Maßnahmenpaket gegen Terrorismus eine Woche nach dem Attentat von Wien, bei dem ein Islamist am 2. November vier Passanten ermordet hatte, bevor er selbst erschossen wurde. Allerdings legte die Regierung damals nur Absichtserklärungen vor, die eine Reihe von heiklen Punkten enthielten: etwa dass Terroristen nach ihrer Haft im Maßnahmenvollzug untergebracht oder elektronisch überwacht werden könnten. Sowie das von der ÖVP betriebene Verbot des "politischen Islam". Ein erstes Gesetzespaket soll nun im heutigen Ministerrat folgen.

Verbot des politischen Islams unwahrscheinlich

Dass die Regierung tatsächlich ein "explizites strafrechtliches Verbot des politischen Islam in Österreich" vorlegt, wie Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) das im November angekündigt hatte, gilt aber als unwahrscheinlich. In Koalitionskreisen ist von einer "religionsneutralen Formulierung" die Rede, die auf eine allgemeine Strafbestimmung für religiös motivierte extremistische Verbindungen hinauslaufen würde.

Außerdem geplant ist die Möglichkeit, extremistische Vereine und Moscheen bei Terrorismuspropaganda leichter schließen zu können. Dafür soll es auch ein Imameverzeichnis geben. Das Verbot der Auslandsfinanzierung will man nachschärfen. Weiters soll es - wie auch die "Kronen Zeitung" am Mittwoch berichtete - ein Gefährder-Register geben, das etwa mit Tätigkeiten in Sicherheitsunternehmen oder bei der Ausstellung von Waffendokumenten abgeglichen werden soll.

Weitere Maßnahmen 2021

Weitere Maßnahmen hat die Regierung für kommendes Jahr angekündigt. Dort will man auch den Bericht der Untersuchungskommission zum Attentat berücksichtigen. Die Kommission soll die Ermittlungspannen des Verfassungsschutzes im Vorfeld des Anschlags durchleuchten, denn der vorbestrafte Attentäter war bereits vor der Tat mehrfach auffällig geworden. Einen Zwischenbericht soll die Kommission vor Weihnachten vorlegen.

Auf kommendes Jahr verschoben wurde auch das Gesetz zur Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug. "Wenn ein geistig abnormer Rechtsbrecher lebenslang weggesperrt werden kann, wenn er eine Gefahr darstellt, kann auch ein Terrorist lebenslang weggesperrt werden", hatte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) diesen Plan im November begründet. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) kündigte damals an, die Gelegenheit für die schon länger geplante Reform des Maßnahmenvollzugs nutzen zu wollen - inklusive des dafür nötigen Budgets.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung will am Mittwoch den ersten Teil ihres im November angekündigten "Anti-Terror-Pakets" konkretisieren.
  • Die Forderung der ÖVP nach einer "Präventivhaft" für terroristische Straftäter im Maßnahmenvollzug hat es dem Vernehmen nach vorerst nicht ins Gesetz geschafft.
  • Statt des Verbots des "politischen Islam" ist eine religionsneutrale Strafbestimmung geplant.
  • Das Verbot der Auslandsfinanzierung will man nachschärfen.

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