Alkolenker tötete in Kärnten zwei Menschen - Haftstrafe

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Ein 23-jähriger Kärntner hat sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann fuhr im April alkoholisiert mit dem Auto und verursachte dabei einen schweren Verkehrsunfall. Zwei Menschen starben, ein Dritter wurde verletzt. Der 23-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte bekannte sich gegenüber Richter Dietmar Wassertheurer schuldig. Er gab zu Protokoll, dass es nicht geplant gewesen sei, nach der Feier selbst mit dem Auto nach Hause zu fahren. Er habe ein Taxi angerufen, das wäre jedoch erst eine Stunde später verfügbar gewesen. "Nach 20 Minuten warten habe ich mich dann doch entschlossen, selbst mit dem Auto nach Hause zu fahren - der schlimmste Fehler überhaupt," so der Angeklagte.

Der 23-Jährige wies zu diesem Zeitpunkt einen Promillewert von mindestens 1,75 auf und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit. Wegen Sekundenschlafs kam er von der Fahrbahn ab und erfasste dabei drei Personen, die sich am Gehsteig neben der Straße befanden. Das Pärchen, eine 34-jährige Frau und ein 39-jähriger Mann, war sofort tot. Der Dritte, ein 37-Jähriger, wurde vom Auto gestreift, er erlitt nicht lebensbedrohliche Verletzungen.

Der Angeklagte musste vor dem tödlichen Unfall schon einmal wegen Alkohols am Steuer seinen Führerschein abgeben. Auf die Frage von Richter Wassertheurer, wieso er nicht schon damals aus der Situation gelernt hatte, konnte er keine Antwort geben. Der 23-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 23-jähriger Kärntner hat sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen.
  • Der Mann fuhr im April alkoholisiert mit dem Auto und verursachte dabei einen schweren Verkehrsunfall.
  • Der 23-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt.
  • Der Angeklagte musste vor dem tödlichen Unfall schon einmal wegen Alkohols am Steuer seinen Führerschein abgeben.