APA/APA/dpa/Andreas Arnold

480 Wildtiere seit Jahr 2000 in Österreich illegal getötet

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Seit dem Jahr 2000 sind in Österreich 480 illegal geschossene, vergiftete oder durch Fallen getötete Wildtiere dokumentiert. Das geht aus Erhebungen der Tierschutzorganisationen WWF und BirdLife Österreich hervor. Der Großteil der Delikte betrifft geschützte Greifvögel wie beispielsweise Seeadler. Viele Fälle bleiben aber unentdeckt. Die illegale Verfolgung geschützter Tiere bedrohe den Bestand ganzer Arten, warnte der WWF in einer Aussendung und forderte ein Maßnahmenpaket.

"Bei den erfassten Straftaten handelt es sich um die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer illegal getöteter Tiere liegt bedeutend höher", betonte WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. "Gerade für seltene Arten sind Tötungen einzelner Tiere bestandsgefährdend. Sie unterlaufen die Bemühungen zu ihrem Schutz. Dafür müssen Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden."

Wie im Regierungsübereinkommen fixiert, fordert der WWF die Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Wildtierkriminalität, inklusive besserer Durchsetzung der Gesetze, mehr Ressourcen für die Polizei und schärfere Strafen. Die dokumentierten Fälle zeigen laut der Naturschutzorganisation, dass Wildtierkriminalität ein landesweites Problem und kein Einzelphänomen darstellt. In allen Bundesländern wurden einschlägige Straftaten gemeldet.

Bei verbotenen Tötungen streng geschützter Säugetiere wie Bär, Luchs oder Wolf ist die Datenlage laut WWF weniger dicht. Dennoch sind in sieben von neun Bundesländern - bis auf Wien und Vorarlberg - eine oder mehrere illegale Tötungen von Säugetierarten belegt. Aufgrund von illegalen Abschüssen erlosch 2010 die Braunbären-Population in Österreich, erinnerte der WWF. Illegale Tötungen seien maßgeblich dafür verantwortlich, dass Luchse hierzulande wieder vom Aussterben bedroht sind. Auch ein enthaupteter Wolf wurde 2019 im Tiroler Sellrain gefunden. Vom Täter fehle nach wie vor jede Spur.

Die Aufklärung von Wildtierkriminalität gelingt nur selten. Nur wenige Fälle führen zu einer Verurteilung, hieß es in der Aussendung. Für den Abschuss von zwei Luchsen wurde etwa ein Linzer Jägerehepaar 2015 zu Geldstrafen und Schadenersatzzahlungen in der Höhe von etwa 12.000 Euro verurteilt.

(S E R V I C E - WWF: www.stopp-wilderei.at)

ribbon Zusammenfassung
  • Das geht aus Erhebungen der Tierschutzorganisationen WWF und BirdLife Österreich hervor.
  • Der Großteil der Delikte betrifft geschützte Greifvögel wie beispielsweise Seeadler.
  • Die illegale Verfolgung geschützter Tiere bedrohe den Bestand ganzer Arten, warnte der WWF in einer Aussendung und forderte ein Maßnahmenpaket.
  • Bei verbotenen Tötungen streng geschützter Säugetiere wie Bär, Luchs oder Wolf ist die Datenlage laut WWF weniger dicht.

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