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26-Jährige nach brutalen Attacken auf Kinder vor Gericht

Heute, 11:54 · Lesedauer 3 min

Mit einer hochaggressiven Frau, die in Wiener Öffis Mädchen im Volksschulalter attackiert hatte, hatte sich am Mittwoch ein Schöffensenat am Landesgericht auseinanderzusetzen. Am 19. September 2025 ging die 26-Jährige in einer S-Bahn-Garnitur auf eine Achtjährige los, indem sie dem Mädchen zunächst ihr Handy gegen die Stirn schlug und dann einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Am 15. November trat sie einer Zehnjährigen in der Straßenbahn mit voller Wucht ins Gesicht.

Zwei Videos aus Überwachungskameras, die die schockierende Gewalttat dokumentierten, wurden im Verhandlungssaal abgespielt. Darauf war zu sehen, wie die 26-Jährige in einer Garnitur der Linie O zunächst neben dem Mädchen Platz nimmt. Während die Zehnjährige mit ihrem Handy Sprachübungen durchführt, erhebt sich die Frau, holt mit ihrem rechten Bein mit einem Schwung aus und tritt dem Kind mit voller Wucht ins Gesicht, worauf der Kopf des Mädchens gegen die Glasscheibe der Tram donnert. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und musste in einem Spital behandelt werden.

Die Gewalttäterin wurde in weiterer Folge von anderen Fahrgästen am Aussteigen gehindert und von der alarmierten Polizei festgenommen. Seither befindet sich die Frau wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft bzw. vorübergehender Anhaltung, weil sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens herausstellte, dass sie an einer schweren psychischen Störung leidet. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge handelte sie jeweils unter dem maßgeblichen Einfluss eines psychotischen Schubs, weshalb die Staatsanwältin ihre Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragte. "Die Betroffene ist brandgefährlich", betonte die Vertreterin der Anklagebehörde, "man muss ihr Umfeld und die Bevölkerung vor ihr schützen."

Der Senat schloss sich dieser Ansicht nach dem durchgeführten Beweisverfahren an. Die 26-Jährige wurde gemäß § 21 Absatz 1 StGB rechtskräftig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wo sie zeitlich unbefristet so lange mit Medikamenten behandelt werden kann, bis ein Sachverständiger zum Schluss kommt, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgeht. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug sei dringend geboten, zumal die Betroffene keine Krankheitseinsicht zeige, betonte der vorsitzende Richter: "Zur Einweisung gibt es keine Alternative."

"Ich dachte, sie nimmt mir meinen Ring weg", hatte die Frau nach Ansicht der Videos ihren Tritt ins Gesicht des Mädchens erklärt. Es tue ihr leid. Die Attacke auf die Achtjährige rechtfertigte sie damit, das Mädchen habe sie "angegafft. Ich hab' ihr eh gesagt, sie soll mich nicht anschauen." Nachdem die Volksschülerin den Faustschlag kassiert hatte, war das verängstigte Mädchen aus Angst sitzen geblieben, worauf es von der Frau auch noch bespuckt wurde. Da brach die Achtjährige dann in Tränen aus, ein weiblicher Fahrgast kam ihr zu Hilfe und brachte sie vor der rabiaten 26-Jährigen in Sicherheit.

"Ja, ich war wütend"

"Ja, ich war wütend", räumte die 26-Jährige ein. Sie sei "keinesfalls gefährlich", bemerkte sie. Medikamente lehne sie ab. Diese würden zu "Augenkrämpfen und Gereiztheit" führen. "Ich möchte generell wegkommen von dem psychiatrischen Wesen", stellte die Frau auch noch klar. Sie wolle "nach Hause" und "Gitarre oder Klavier studieren".

Zusammenfassung
  • Beide Gewalttaten wurden durch Überwachungsvideos dokumentiert, wobei das ältere Opfer eine Schädelprellung erlitt und im Spital behandelt werden musste.
  • Die Frau, die laut psychiatrischem Gutachten während psychotischer Schübe handelte und keine Krankheitseinsicht zeigte, wurde gemäß § 21 Absatz 1 StGB zeitlich unbefristet in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.