19-Jähriger nach Verfolgungsjagd mit Polizei verurteilt
Dass der junge Mann überhaupt verhandlungsfähig war, glich einem Wunder: Er hatte sich bei dem Unfall nämlich derartig schwere Kopfverletzungen zugezogen, dass er im Spital nur mehr zur Organentnahme vorgesehen war. Körperlich genas er inzwischen zu einem großen Teil, allerdings hat der 19-Jährige nur mehr eine lückenhafte Erinnerung an den Crash und die Wochen davor. "Ich kann mich an nichts erinnern, an gar nichts", beteuerte er bei seiner Verhandlung. Es sei ihm aber glaubhaft vermittelt worden, was an diesem Tag vorgefallen war - zudem hatten die Polizisten die Verfolgungsjagd auch auf Video aufgezeichnet. Demnach bekannte sich der Angeklagte als vollinhaltlich schuldig.
Da der 19-Jährige zu dem Vorfall keine schlüssigen Angaben machen konnte und sich der Bruder der Aussage entschlug, konnte nur die junge Beifahrerin zu dem Tathergang befragt werden. Die in Graz wohnende Frau gab an, gemeinsam mit einer Freundin spontan nach Wien gekommen zu sein, da die Bekannte über Social Media einen Freund des Angeklagten kennengelernt hatte. In Wien war man zuerst in Vierergruppen unterwegs, in der Unfallnacht sei sie aber alleine mit dem 19-Jährigen unterwegs gewesen.
Gegen 4.00 Uhr rauchte er dann im Auto bei offenem Fenster einen Joint, was wiederum einer Polizeistreife auffiel. "Er hat mich gefragt, ob er stehen bleiben oder wegfahren soll?", sagte die Zeugin. Ohne auf eine Antwort zu warten, entschloss sich der damals 18-Jährige, der niemals über eine Lenkerberechtigung verfügt hat, dafür Gas zu geben. Nach einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd, bei der er mehrere rote Ampeln überfuhr, bog er letztlich entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahn ein und crashte dann mit überhöhter Geschwindigkeit seitlich in einen Linienbus.
Der Angeklagte, der trotz seines noch jungen Alters bereits mehrfach aufgrund Drogendelikten verurteilt worden ist, beteuerte, seit dem Unfall ein neuer Mensch zu sein. "Ich war voll behindert", räumte er bei seiner Einvernahme ein. Nach dem Ende seiner Therapie habe er auch die Möglichkeit, in einem Restaurant eine Arbeit anzufangen. Drogen nehme er ebenfalls keine mehr.
Urteil rechtskräftig
Da er bei der Verfolgungsjagd in Kauf nahm, andere Verkehrsteilnehmer massiv zu gefährden, seine Mitfahrerin einen Wirbelsäulenbruch erlitt und noch mehrere bedingte Strafen gegen den Angeklagten offen waren, gab es bei dem Prozess für den 19-Jährigen eine unbedingte Haftstrafe von zehn Monaten. Nach kurzer Beratung nahm der Angeklagte das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände, womit der Wahrspruch rechtskräftig ist.
Zusammenfassung
- Ein 19-Jähriger wurde am Wiener Straflandesgericht nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei rechtskräftig zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt.
- Am 5. Juli krachte der Angeklagte ohne Führerschein mit dem Auto seines Bruders nach einer Flucht mit überhöhter Geschwindigkeit und mehreren Rotlichtverstößen in einen Linienbus, wobei er und seine Beifahrerin schwer verletzt wurden.
- Da mehrere bedingte Strafen gegen den Angeklagten offen waren und die Beifahrerin einen Wirbelsäulenbruch erlitt, akzeptierten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil.
