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19-Jähriger in Zell am See getötet: Mordprozess gegen Freund

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Ein 20-jähriger Afghane ist am Dienstag wegen des Vorwurfs des Mordes an seinem 19-jährigen Freund vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden. Er soll den Landsmann am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See (Pinzgau) im Streit erwürgt haben. Der bisher unbescholtene Angeklagte hat die Tat bestritten. Sein Verteidiger erklärte, es gebe weder Beweise noch ein Motiv.

Ein 20-jähriger Afghane ist am Dienstag wegen des Vorwurfs des Mordes an seinem 19-jährigen Freund vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden. Er soll den Landsmann am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See (Pinzgau) im Streit erwürgt haben. Der bisher unbescholtene Angeklagte hat die Tat bestritten. Sein Verteidiger erklärte, es gebe weder Beweise noch ein Motiv.

Das Opfer wohnte in einem Asylheim in Zell am See, das rund 200 Meter vom Spielplatz im Ortsteil Schüttdorf entfernt lag. In seinem Zimmer übernachtete oft auch der Beschuldigte, der offiziell an einer anderen Adresse gemeldet war. Zu dem Tötungsdelikt soll es zwischen 4.27 Uhr und 5.13 Uhr gekommen sein. Passanten hatten dort die Leiche des 19-Jährigen am Vormittag am Spielplatz entdeckt.

Der Beschuldigte ist nach dem Vorfall nicht mehr bei seinem Arbeitgeber erschienen. Er wurde am 26. September beim Salzburger Hauptbahnhof festgenommen. Der 20-Jährige erklärte gegenüber Ermittlern, er sei an jenem Abend mit seinem Freund unterwegs gewesen, habe sich aber um 20.00 Uhr von ihm getrennt und sei zurück ins Asylheim gegangen. Dort habe er sich in das Bett seines Freundes gelegt, um auf ihn zu warten. Der 19-Jährige sei aber nicht mehr aufgetaucht.

Bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg lieferte der Angeklagte, der den Mordvorwurf bestritt, eine andere Version. Er sagte zur vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, er sei mit seinem Freund, mit dem er nach Mitternacht am Zeller See und im Elisabethpark Alkohol getrunken habe, um 3.00 Uhr zur Unterkunft zurückgekehrt. Sein Freund sei allerdings noch weggegangen, um Drogen zu kaufen. "Er sagte zu mir, er hat sich Geld ausgeliehen." Der 19-Jährige sei nicht wieder gekommen.

Staatsanwältin Karin Sperling listete zahlreiche Ermittlungsergebnisse auf, die den 20-Jährigen belasten würden und die auch mit Daten seines Handys übereinstimmten. Unter den Fingernägeln des Opfers und an dessen Kleidung, auch am Kragen des T-Shirts, wurden DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt. Die Leiche lag auch auf einem Pullover, der dem 20-Jährigen gehörte. Den Pullover habe er ihm geborgt, erklärte der Afghane später auf Nachfragen der Richterin.

Die Auswertung einer Fitness-App am Handy des Angeklagten untermauert laut Staatsanwältin den Tatvorwurf. Die zurückgelegte Wegstrecke wurde in der Tatnacht minutiös aufgezeichnet. Ob es aufgrund der App-Aufzeichnung realistisch sei, dass sie im Zeitraum von 3.41 Uhr bis 4.27 Uhr vom Elisabethpark in Richtung Schüttdorf gegangen seien, fragte die Richterin. "Ich glaube es war früher, so um 3.00 Uhr", lautete die Antwort. Wie er sich denn erklären könne, dass die App nach 5.00 Uhr noch Bewegungen aufgezeichnet hat und die Entfernungen der Wegstrecke vom Spielplatz zum Asylheim entsprechen, fragte die Richterin. "Dass kann ich nicht erklären", antwortete der Angeklagte. Allerdings habe nicht er zur Polizei gesagt, dass er seinen Freund um 20.00 Uhr zum letzten Mal gesehen hat, sondern ein anderer Zimmerkollege.

Warum auf dem T-Shirt des Opfers seine biologischen Spuren sichergestellt wurden, konnte er sich auch nicht erklären. Eine Antwort hatte er dafür, warum der Rucksack seines Freundes nach der Tat im Zimmer in der Asylunterkunft gefunden wurde. "Mein Freund hat mir den Rucksack am See gegeben. Als ich im Zimmer war, habe ich seinen Rucksack aus meinem geholt." In der Nacht auf 22. September sei sein Freund eher traurig gewesen, weil er einen negativen Asylbescheid erhalten habe. "Gestritten haben wir nicht." Die Richterin bohrte nach: Zeugen hätten um 4.45 Uhr auf dem Weg vom Elisabethpark zur Unterkunft ein Streitgespräch zwischen zwei Männern in afghanischem Dialekt gehört, wonach "einer etwas haben wollte, was der andere ihm nicht geben wollte". Daran könne er sich nicht erinnern, so der Angeklagte.

Die Freundschaft der beiden war laut Zeugen ambivalent. Es sei zu Auseinandersetzungen gekommen, bei denen der 19-Jährige mitunter aggressiv geworden sei, Sachen beschädigt habe und auch gegen den Beschuldigten gewaltsam vorgegangen sei. Das Opfer habe sich zum Teil den Lebensunterhalt von dem Angeklagten finanzieren lassen und bei ihm auch Schulden gehabt, erklärte die Staatsanwältin.

Verteidiger Michael Hofer plädierte auf Freispruch. "Es sind alles Indizien, es gibt keinen einzigen Beweis, dass er das Opfer getötet hat. Wir wissen nicht, was in der Nacht geschehen ist, und wir werden es nie erfahren." Es gebe auch keine Tatzeugen, und "es fehlt das Motiv".

Der 20-Jährige, der subsidiär schutzberechtigt ist, schilderte bei dem Prozess noch, dass er Ende 2015 nach Österreich gekommen sei. Seinen Freund habe er 2016 im Pinzgau kennengelernt. Mit der Zeit seien sie gute Freunde geworden, es habe sich aber um keine sexuelle Beziehung gehandelt. Sie hätten zusammen getrunken, an den Wochenenden Drogen konsumiert und Spaß gehabt. Die Drogen habe er bezahlt. Warum er rund 12.000 Euro Schulden "bei privaten Freunden" hat, wollte er der Vorsitzenden nicht sagen.

In dem Prozess werden noch Zeugen gehört. Zudem soll ein Gutachten erörtert werden. In der nächsten Woche wurde noch ein Ersatztermin anberaumt, falls der Prozess am Mittwoch nicht beendet wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 20-jähriger Afghane ist am Dienstag wegen des Vorwurfs des Mordes an seinem 19-jährigen Freund vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden.
  • Er soll den Landsmann am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See im Streit erwürgt haben.
  • Der bisher unbescholtene Angeklagte hat die Tat bestritten.
  • Das Opfer wohnte in einem Asylheim in Zell am See, das rund 200 Meter vom Spielplatz im Ortsteil Schüttdorf entfernt lag.

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