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19-Jähriger in Vorarlberg wegen Phishings verurteilt

Heute, 14:29 · Lesedauer 3 min

Ein 19-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Beitrags zu einem schweren Phishing-Betrug zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der HTL-Schüler hatte Kriminellen sein Handy und sein Bankkonto zur Verschleierung zur Verfügung gestellt. Eine Pensionistin kam so um rund 136.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der bisher unbescholtene Schüler hatte mit der Aussicht auf Provisionen für Kryptogeschäfte im Frühjahr 2025 dreimal sein Handy, seine Bankkarte und sein Konto an Unbekannte weitergereicht. In Kontakt gekommen war er mit diesen über einen Verwandten, der vom großen Geld schwärmte. In der Folge wurden über das Konto des Angeklagten rund 57.000 Euro nach Luxemburg transferiert. Insgesamt nutzten die Unbekannten acht Konten verschiedener Personen, um den Abfluss des via Phishings erlangten Geldes zu verschleiern. Die Hintermänner sind bisher unbekannt.

Im konkreten Fall war eine 74-jährige Ärztin das Opfer. Diese hatte eine SMS mit Link erhalten, die sie aufforderte ihre Konto-Zugangsdaten zu aktualisieren. Beim Besuch der dahinterstehenden Website wurde sie misstrauisch und verließ die Seite. Das reichte den Betrügern aber aus, um sich in einem Anruf bei der Frau als angebliche Sicherheitsmitarbeiter der Hausbank auszugeben. Um verdächtige Kontobewegungen zu stoppen, müsse eine Fernwartungssoftware installiert werden. In der Folge meldete sich das Handy der Frau und bat um Zustimmung zum angeblichen Sperrvorgang, bei dem es sich in Wirklichkeit um Freigaben handelte. 136.000 Euro verschwanden so ins Ausland, lediglich rund 16.000 Euro konnten rücküberwiesen werden.

19-Jähriger ging angeblich von legalen Geschäften aus

Der junge Mann gab vor Gericht an, er sei von legalen Geschäften ausgegangen. Er habe zwar zunehmend ein ungutes Gefühl gehabt, sein Handy und Konto herzugeben, habe es aber wegen des ungehaltenen Verhaltens der Unbekannten nicht gewagt, sich zu weigern. Zudem sagte ihm sein Verwandter, die Männer seien gefährlich. Aus Angst habe er darum auch mit der Polizei nicht kooperiert. Für seine Hilfe habe er kein Geld bekommen, behauptete der 19-Jährige.

Die Staatsanwaltschaft schenkte diesen Angaben keinen Glauben. Der Mann sei zwar kein großer Fisch, ohne Beitragstäter würde aber die Masche nicht funktionieren. Die Verteidigung hielt dem entgegen, der Schüler habe nicht gewusst, was wirklich passiere und habe selbst keine Überweisungen getätigt. Es gebe keinen Vorsatz. Das Gericht sprach den 19-Jährigen dennoch schuldig. Es sei nicht erforderlich, dass der Angeklagte das Betrugssystem kannte, es reiche aus, dass er in Kauf genommen habe, dass mit seinem Konto etwas Illegales geschehe, hieß es.

Zusammenfassung
  • Ein 19-jähriger HTL-Schüler wurde am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Kriminellen sein Handy und Bankkonto für einen schweren Phishing-Betrug zur Verfügung gestellt hatte.
  • Das Opfer, eine 74-jährige Ärztin, verlor durch die Betrugsmasche rund 136.000 Euro, wobei nur etwa 16.000 Euro zurückgeholt werden konnten und insgesamt 57.000 Euro über das Konto des Angeklagten nach Luxemburg transferiert wurden.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Hintermänner sind weiterhin unbekannt, und der Angeklagte gab an, aus Angst und in der Annahme legaler Geschäfte gehandelt zu haben.