APA/dpa/Felix Kästle

18 Monate Haft für Mann, der Ehefrau Augenlider abbiss

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Weil er seiner Ehefrau nach einer nach afrikanischem Ritus erfolgten Hochzeitszeremonie die Augenlider abgebissen hatte, hat sich ein 36-jähriger Mann am Dienstagnachmittag wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung (§ 287 StGB) verantworten müssen.

Er war geständig. "Bis jetzt geniere ich mich dafür, was ich getan habe", sagte der von Verteidiger Normann Hofstätter am Wiener Landesgericht für Strafsachen vertretene Mann.

Der Angeklagte wurde bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren zu 18 Monaten Haft verurteilt. Davon sah Richter Philipp Schnabel ihm zwölf Monate auf Bewährung nach. Den unbedingten Strafteil hat der 36-Jährige bereits in der U-Haft abgesessen, die ihm auf die Strafe angerechnet wurde. "Ins Gefängnis müssen sie nicht mehr", unterrichtete ihn Schnabel. Darauf verzichtete der 36-Jährige auf Rechtsmittel. Der Anklagevertreter - ein junger Richteramtsanwärter - gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

"Ich kann nicht erklären, was passiert ist"

Der gebürtige Nigerianer dürfte im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss einer halluzinogen wirksamen psychotropen Substanz gestanden sein. "Welches Rauschmittel es war, blieb bis zuletzt im Unklaren", fasste der Richter ein eingeholtes Gutachten zusammen. Fest stünde jedenfalls, "dass es ein Vollrausch war" und damit im Tatzeitpunkt ein die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Zustand vorlag.

"Ich kann nicht erklären, was passiert ist", gab der 36-Jährige zu Protokoll. Er liebe seine Frau "über alles". Die beiden leben nach wie vor zusammen - die Frau ist allerdings infolge der Tat auf dem linken Auge blind, ihre linke obere Gesichtshälfte verunstaltet. Sie hatte im Vorfeld erklärt, nicht gegen ihren Ehemann aussagen zu wollen. Da ihr ein Entschlagungsrecht zusteht, wurde sie nicht zur Verhandlung geladen. "Wir sind glücklich zusammen", betonte der Angeklagte.

Schwerste Verletzungen

Der Mann und die ebenfalls aus Nigeria stammende Designerin hatten nach längerer Lebensgemeinschaft am 15. Jänner 2021 den Bund der Ehe geschlossen, wobei die Eltern des Paares per Videoschaltung an der Zeremonie teilnahmen. Am darauf folgenden Tag kam es dann zur inkriminierten Attacke, "die für niemanden erklärbar ist", wie Verteidiger Hofstätter ausführte.

Der Anklage zufolge würgte der Ehemann die 30-Jährige so lange, bis dieser die Augäpfel hervortraten. Dann biss er in beide Augäpfel, ehe er ihr die Lider abbiss und der Frau noch mit einer Glasscherbe in den Kopf stach. Die 30-Jährige erlitt ein schweres Halswirbelsäulentrauma, eine Luxationsfaktur des fünften und sechsten Halswirbels sowie schwerste Verletzungen an beiden Augen.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil er seiner Ehefrau nach einer nach afrikanischem Ritus erfolgten Hochzeitszeremonie die Augenlider abgebissen hatte, hat sich ein 36-jähriger Mann wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung verantworten müssen.
  • Er war geständig. "Bis jetzt geniere ich mich dafür, was ich getan habe", sagte der von Verteidiger Normann Hofstätter am Wiener Landesgericht für Strafsachen vertretene Mann.
  • Der Angeklagte wurde bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren zu 18 Monaten Haft verurteilt. Davon sah Richter Philipp Schnabel ihm zwölf Monate auf Bewährung nach.
  • Den unbedingten Strafteil hat der 36-Jährige bereits in der U-Haft abgesessen, die ihm auf die Strafe angerechnet wurde.
  • Der Anklagevertreter - ein junger Richteramtsanwärter - gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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