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15-Jährige bei Verkehrsunfall in Wien schwer verletzt

18. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Eine 15-jährige Fußgängerin ist bei einem Verkehrsunfall am Dienstagabend schwer verletzt worden, berichtete die Polizei am Mittwoch. Ein 19-jähriger Autofahrer soll auf der Katsushikastraße in Wien-Floridsdorf mit einem an einer roten Ampel haltenden Auto kollidiert und von der Fahrbahn abgekommen sein. Er überfuhr eine Verkehrsinsel und erfasste dort das Mädchen. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen und Brüche und wurde in ein Spital gebracht. Ihr Zustand war kritisch.

Der Fahrer soll laut ersten Zeugenaussagen schon vor dem Unfall aufgrund seiner rücksichtslosen und gefährlichen Fahrweise aufgefallen sein. Er habe gedrängelt, immer wieder den Motor des Autos aufheulen lassen und die Bremsen zum Quietschen gebracht, sagte Polizeisprecherin Anna Gutt der APA. Bei einer Ampel hätte er sich einordnen müssen, jedoch kollidierte er mit einem anderen Auto, wie erste Erhebungen des Verkehrsunfallkommandos ergaben. Beim Unfall sei der linke Vorderreifen seines Fahrzeugs ausgebrochen und weggerollt, auf der Verkehrsinsel wurden zwei Verkehrszeichen aus ihrer Verankerung gerissen, sagte Gutt.

Der Amtsarzt stellte bei dem syrischen Staatsbürger eine Beeinträchtigung durch Übermüdung, aber keine Beeinträchtigungen durch Drogen oder Alkohol, fest. Er wurde wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen angezeigt. Sein Probeführerschein wurde ihm vorläufig abgenommen.

Zusammenfassung
  • Eine 15-jährige Fußgängerin wurde am Dienstagabend auf der Katsushikastraße in Wien-Floridsdorf von einem Auto erfasst und dabei schwer verletzt, ihr Zustand war kritisch.
  • Der 19-jährige Fahrer kollidierte mit einem an einer roten Ampel haltenden Auto, kam von der Fahrbahn ab, überfuhr eine Verkehrsinsel und riss dabei zwei Verkehrszeichen aus der Verankerung.
  • Laut Polizei und Zeugen fiel der syrische Staatsbürger bereits vor dem Unfall durch rücksichtsloses Fahrverhalten auf; er war übermüdet, aber nicht durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt, und sein Probeführerschein wurde ihm vorläufig abgenommen.