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Verfassungsrechtler: Wenn Lockdown unkontrollierbar, dann "rechtswidrig"

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Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer rechnet mit Klagen gegen einen möglichen Lockdown für Ungeimpfte.

Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer sieht in einer Verordnung für einen Lockdown für Ungeimpfte "vom Grundsätzlichen her kein Problem". Seines Erachtens sei eine derartige Maßnahme faktenbasiert ausreichend belegt, und offenbar laut Auffassung der Mediziner auch geeignet, das Geschehen in den Griff zu bekommen, meinte er im Gespräch mit der APA. Wegen der Unkontrollierbarkeit drohe aber eine Verfassungswidrigkeit. Er rechnet auch mit Klagen.

Mayer hält eine Beschränkung für Ungeimpfte "sicherlich für eine zulässige Maßnahme, wenn man davon ausgeht, dass die Virologen recht haben, dass wir in einer dramatischen Situation sind und ein solcher Lockdown geeignet ist, diesen Gefahren zu begegnen". Eine genaue verfassungsrechtliche Beurteilung könne er aber erst abgeben, wenn er die Verordnung kenne.

"Kaum kontrollierbar"

Der sprichwörtliche "Teufel sitzt im Detail": Ein Lockdown für Ungeimpfte sei kaum kontrollierbar. "Wie will man denn im öffentlichen Raum kontrollieren, ob wirklich alle Menschen, die sich dort aufhalten, auch geimpft sind", fragt sich der Jurist. Daher bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme "nicht effektiv und damit verfassungswidrig" sei, da die Rechtfertigung, die Aussicht auf Erfolg, fehle. Er geht davon aus, dass es auch Klagen geben werde.

Ein von Virologen geforderter Lockdown für alle wäre für Mayer "ein gerader Weg", der "relativ einfach zu kontrollieren" wäre. Auch Geimpfte mit Beschränkungen zu belegen, könne "aus medizinischer Sicht" begründet werden, da sie ebenfalls "infektiös sind, auch erkranken können und das Virus weitergeben können", meinte der Verfassungsexperte. Ein Lockdown für alle wäre demnach "das geeignetste und wohl auch zulässigste Mittel".

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer sieht in einer Verordnung für einen Lockdown für Ungeimpfte "vom Grundsätzlichen her kein Problem". Seines Erachtens sei eine derartige Maßnahme faktenbasiert ausreichend belegt.
  • Wegen der Unkontrollierbarkeit drohe aber eine Verfassungswidrigkeit. Er rechnet auch mit Klagen.
  • "Wie will man denn im öffentlichen Raum kontrollieren, ob wirklich alle Menschen, die sich dort aufhalten, auch geimpft sind", fragt sich der Jurist.
  • Daher bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme "nicht effektiv und damit verfassungswidrig" sei, da die Rechtfertigung, die Aussicht auf Erfolg, fehle. Er geht davon aus, dass es auch Klagen geben werde.

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